Ausgabe 4/2018, April

Abhandlungen

Florian Albrecht/Dr. Frank Braun, Brühl/Münster, Und seid ihr nicht willig, so brauchen wir Gewalt! Die Verwaltungsvollstreckung der Bundespolizei – Teil 2

In Teil 1 des Beitrags (VR 2018, 73 ff.) wurden die Grundlagen der Verwaltungsvollstreckung der Bundespolizei erläutert. Es wurde gezeigt, wie polizeiliche Maßnahme im sog. Gestreckten Verfahren nach § 6 Abs. 1 VwVG durchgesetzt werden und in der Klausur zu prüfen sind. Im Anschluss hieran werden nachfolgend der Sofortvollzug und die zwangsweise Durchsetzung von StPO-Maßnahmen durch die Bundespolizei dargestellt. Der Beitrag schließt mit rechtlichen Hinweisen zum bundespolizeilichen Schusswaffengebrauch.

Aus dem ABC der Europäischen Union

Manfred Glombik, Hildesheim, Altersgrenzen im europäischen Arbeits- und Sozialrecht

Die Zuständigkeit der Europäischen Union ist in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts eng begrenzt. Gemäß Art. 153 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist die EU in diesen Bereichen nur befugt, die Tätigkeit der Mitgliedstaaten zu unterstützen und zu ergänzen. Die EU darf daher keine einheitlichen europäischen Arbeits- und Sozialordnungen, sondern nur Mindestvorschriften in Form von Richtlinien erlassen, deren Reichweiten überdies in vielen Fällen durch Anknüpfung an den jeweiligen nationalen Arbeiternehmerbegriff unterschiedlich sein können. Über die Grenzen Deutschlands ist so aber ein europäisches Sozial- und Arbeitsrecht greifbar. Das wird jetzt wieder durch ein Urteil im Sozialrecht des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 13. September 2011 – C-447/09 – über die Verwerfung der Altersgrenze von 60 Jahren gegenüber jüngeren Arbeitskollegen durch das Verbot der Altersdiskriminierung im § 7 und § 10 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vom 14. August 2006 deutlich. Der EuGH zeigt mit dem Urteil vom 13. September 2011 eine Strategie, die den einzelnen Bürger mit individuell einklagbaren Rechtspositionen ausstattet, um ihn dazu zu mobilisieren, Recht der Europäischen Union durch Klagen vor innerstaatlichen Gerichten durchzusetzen, und damit die Integration voranzutreiben. Vor diesem Hintergrund ist darauf hinzuweisen, dass das geltende Rentenrecht in Deutschland bereits eine ganze Reihe von Regelungen enthält, die einen flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in die Rente möglich machen.

Methodik der Fallbearbeitung

Ralf Ramin, Frankfurt am Main, Der Wolf im Schafspelz

Der Fall befasst sich mit dem Polizei- und Ordnungsrecht, insbesondere in Bezug auf die Standardmaßnahme des Platzverweises in der qualifizierten Form des Aufenthaltsverbots (§ 31 Abs. 3 HSOG). Für die Bearbeitung sind darüber hinaus fundierte Kenntnisse bei den rechtlichen Voraussetzungen für die sofortige Vollziehung nach § 80 VwGO und in der Bescheidtechnik erforderlich.

Vollständiges Inhaltsverzeichnis

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