Ausgabe 5/2018, Mai

Abhandlungen

Thomas Rottenwallner, Landshut, Verwaltung verstehen, aber wie?

„Verwaltung verstehen“ lautet der Titel des 2017 bereits in der zweiten Auflage erschienenen Buches des Konstanzer Politikwissenschaftlers Wolfgang Seibel. Der darin unternommene Versuch einer theoriegeschichtlichen Betrachtung erscheint allein kaum geeignet, das Verständnis in der notwendigen Breite und Tiefe sowie mit dem notwendigen Gegenwarts- und Zukunftsbezug zu fördern. Auf die Frage, was Verwaltung ist und wie sie funktioniert, müsste eigentlich die Verwaltungslehre, in der theoretische Erkenntnisse zum gut vermittelbaren und in der Praxis bewährten Wissensbestand geworden sind, klare Antworten geben können. Ob die Verwaltungslehre hierzu in der Lage ist, soll Gegenstand dieses Beitrags sein.

Ernst-Dieter Bösche, Erftstadt, Planung der Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung (§ 61 GO NRW)

In diesem Beitrag wird u.a. darauf eingegangen, welche Aufgaben jeweils als solche von besonderer Bedeutung anzusehen sind und von wem die Initiative zur Planung einer Verwaltungsaufgabe ausgegangen wird. Am Ende des Beitrags folgen Ausführungen zu § 61 GO in der kommunalen Praxis.

Junge Wissenschaft

Trutz M. Harder/Felix Bruckert, Heidelberg, Grundwissen Verfassungsprozessrecht: Die abstrakte Normenkontrolle gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 13 Nr. 6, §§ 76 ff. BVerfGG

Dieser Beitrag, der Studierende der Anfangssemester im Blick hat, hebt Grundlagen und Strukturen des abstrakten Normenkontrollverfahrens (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG) ins Wort und bezweckt die Vermittlung des zur Bewältigung der einschlägigen Leistungsnachweise erforderlichen Rüstzeugs.

Jochen Baas, Steinach, Die finanzielle Bürgerbeteiligung an Windenergieanlagen: Eine Untersuchung der verschiedenen Modelle, ihrer Vor- und Nachteile

Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg ist ein hochaktuelles Thema. Um den erwartungsgemäßen Ausbau zu realisieren, ist vor allem die Akzeptanz der Bürger für diese Projekte zu schaffen. Der Grad der Akzeptanz für Windenergieanlagen (WEA) kann durch Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung erhöht werden. Mit den möglichen finanziellen Beteiligungsformen an sogenannten Bürgerwindenergieanlagen befasst sich dieser Artikel.

Methodik der Fallbearbeitung

Bernd Reinemann, Simmern (Rhein-Hunsrück-Kreis), Der praktische Fall: Ein Ausschnitt des aktuellen Humanitätsstatus in Deutschland

Der Fall befasst sich u.a. mit einem abgelehnten Antrag auf Akteneinsicht nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz. Daraufhin soll der entsprechende Widerspruchsbescheid angefertigt werden. Darüber hinaus soll die Rechtsschutzmöglichkeit eines syrischen Staatsangehörigen gegen seinen abgelehnten Asylantrag geprüft werden. Schließlich befasst sich der Fall auch mit einem Anspruch auf Vorausleistung von Bundesausbildungsförderung.

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