Ausgabe 9/2017, September

Abhandlungen

Dr. Volkan Güngör, Hamburg, Hochschul-Compliance – Ein Konzeptionsvorschlag

Der Beitrag beschäftigt sich mit Compliance an Hochschulen. In der Wissenschaft ist diese Diskussion unlängst angekommen. Der Verfasser nähert sich dem Thema aus der Praxissicht und unternimmt den Versuch ein Konzept für Hochschulen zu veranschaulichen.

Dirk Dahm, Bochum, Die Fälligkeit von Sozialleistungen

Soweit die besonderen Teile des Gesetzbuches keine Regelung enthalten, werden Ansprüche auf Sozialleistungen mit ihrem Entstehen fällig (§ 41 SGB I). Die frühere Frage zur Fälligkeit – als wesentliche Voraussetzung für den Beginn der Verjährung – ist durch das Bundessozialgericht beantwortet worden, und zwar durch eine entsprechende Anwendung des § 271 BGB. Damit wurde die Auffassung verworfen, dass Leistungsansprüche nicht vor Antragstellung fällig würden. Der Gesetzgeber hat den darin zum Ausdruck gekommenen allgemeinen Rechtsgedanken von der regelmäßig sofortigen Fälligkeit eines Leistungsanspruchs zum gesetzlichen Regeltatbestand gemacht; zugleich hat er damit zum Ausdruck gebracht, dass die Fälligkeit keine begriffsnotwendige Eigenschaft des Anspruchs ist.

Junge Wissenschaft

Jasmin Wagegg/Prof. Dr. Michael Frey, Mag. rer. publ., Kehl, Bürgerbeteiligung bei der Entstehung und Weiterentwicklung kommunaler Energieleitbilder

Ohne Bürgerbeteiligung keine Energiewende. Kommunale Energieleitbilder sind dabei ein wichtiger Bestandteil. Der Beitrag untersucht die Beteiligung der Bürger bei der Entstehung und erstmals die Weiterentwicklung kommunaler Energieleitbilder.

Simon Herker, Jena, Der Schutz Minderjähriger im Migrationsrecht

Dieser Beitrag bietet einen Überblick über wesentliche Rechtsgebiete und Rechtsfragen betreffend minderjährige Geflüchtete nach ihrer Ankunft in Deutschland. Die einfachgesetzlichen Änderungen der Jahre 2015 und 2016 bestimmen die Schwerpunkte. Die Regelung der (vorläufigen) Inobhutnahme nach §§ 42–42f SGB VIII wird umfassend erörtert. Einer kurzen Darstellung des Schutzes Minderjähriger im Asylverfahren folgt eine Besprechung der Vorschriften zur Aufenthaltsbeendigung und zur Aufenthaltssicherung von Minderjährigen. Explizit ausgeklammert sind dagegen Ausführungen insbesondere zum Leistungsrecht außerhalb des SGB VIII sowie zum Familiennachzug.

Aus dem ABC der Europäischen Union

Manfred Glombik, Hildesheim, Das Rentenniveau

Soziale Sicherheit ist untrennbar mit der Rentenversicherung verbunden. Warum aber sinkt das Rentenniveau? Warum steigen die Renten um einen halben Punkt langsamer als die Gehälter und Löhne? Wie auf einer Leiter steigt unsere Lebenserwartung dank immer besserer Gesundheit. Weil wir länger leben, die Berechnungen aber von einer gleichbleibenden Lebensarbeitszeit von 45 Jahren ausgehen, wird die Rente immer teurer. Die langfristige Ausrichtung und Justierung der gesetzlichen Rentenversicherung konzentriert sich so auf ihre zentralen Kenngrößen, den Beitragssatz und das Rentenniveau. Das Rentenniveau wird aber vielfach falsch verstanden. Dies liegt auch daran, dass die Bezeichnung nicht besonders glücklich gewählt ist und daher oftmals missverstanden wird. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter „Niveau“ oft eine absolute Größe verstanden. Das ist das Rentenniveau aber gerade nicht. Um dieses Missverständnis auszuräumen, wird im Beitrag die Bedeutung und Relevanz des Rentenniveaus für die gesetzliche Rentenversicherung dargestellt. Unterschiedliche Definitionen und Abgrenzungen der Größe im Zähler und Nenner des Quotienten Rentenniveau machen aber eine Interpretation nicht immer leicht.

Methodik der Fallbearbeitung

Laura Buhr, Trier, Der laktoseintolerante Möbelrestaurator

Der Sachverhalt dieser Klausur wurde, in leicht abgewandelter Form und ergänzt um einen zweiten Sachverhaltsteil mit weiteren zwei Aufgabenstellungen, im Sommersemester 2016 an der Universität Trier als Schwerpunktbereichsexamensklausur im Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialrecht durch Prof. Dr. Timo Hebeler gestellt. Die Bearbeitungszeit der Originalklausur betrug fünf Stunden. Der hier abgedruckte Sachverhaltsteil entspricht circa 70 % der gesamten Originalklausur. Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig Grundsicherungs- und überblicksartig Arbeitsförderungsrecht; sie prüft damit grundlegende Bereiche des Sozialrechts ab.

Vollständiges Inhaltsverzeichnis

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