Ausgabe 1/2019, Januar
Abhandlungen
Dr. Albert Prahl, Hürth, Neue Genehmigungsvorbehalte in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen
Die Bestimmung des § 22 Abs. 1 Satz 1 BauGB hat in seine Nummern 3 und 4 seit dem 13.5.2017 zwei neue Genehmigungsvorbehalte aufgenommen, die - wie auch § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB - nach der Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung bisherigen Umgehungspraktiken vorbeugen soll. Dass danach aber Möglichkeiten offen bleiben, die nicht im Blick des Gesetzgebers waren, zeigt dieser Beitrag.
Horst Marburger, Geislingen, Besonderheiten im Haushalts- und Rechnungswesen der Sozialversicherungsträger
In seinem Beitrag stellt der Verfasser zunächst die relevanten gesetzlichen Grundlagen vor und widmet sich dann ausführlich dem Thema Haushaltsplan. Anschließend finden auch die Themenbereiche über- und außerplanmäßige Ausgaben, Nachtragshaushalt, Ausführung des Haushaltsplanes sowie die Erhebung der Einnahmen durch die Sozialversicherungsträger Berücksichtigung.
Junge Wissenschaft
Johannes Duncker, Kehl, Auswirkungen und Probleme des Ausschreibungsverfahrens nach dem EEG 2017
Der Aufsatz beleuchtet die Auswirkungen des Ausschreibungsverfahrens auf Windenergieanlagen an Land. Draus ergeben sich für die Praxis neue Problemkonstellationen, für die der Autor Lösungswege aufzeigt.
Nils Lehmann, LL.B., Jena, Rahmenvereinbarungen als Beschaffungsinstrument
Dieser Beitrag möchte zunächst einen Überblick über die Grundlagen dieses besonderen Beschaffungsinstrumentes geben, ehe er auf die inhaltlichen und rechtlichen Spezifika eingeht. Schließlich wird der Ablauf einer Beschaffung mittels Rahmenvereinbarung aufgezeigt.
Methodik der Fallbearbeitung
Marvin Pötsch, Essen, Die ominöse Omnibusbahnhofsbenutzungsgebühr
Die Fallbearbeitung ist auf die Grundlagen des Benutzungsgebührenrechts im Bundesland Bayern zugeschnitten, angelehnt an das Urteil des VGH München vom 29.12.2017 - 4 N 17.532, KommJur 2018, 99.
Bernd Reinemann, Simmern, Die Moschee ins Dorf lassen und (k)eine Ausnahme für Fahrerlaubnisbewerber?
Prüfungsgegenständlich sind die Anfertigung eines Drittwiderspruchbescheids auf Grundlage baurechtlicher Vorschriften sowie die Formulierung eines Beschlusses im Eilverfahren.