Heft 12/2020, Dezember-Ausgabe
Abhandlungen Dr. Frank Hinrichs, Hamburg, Es gibt nicht nur ein Sozialressort… Das Sozialgesetzbuch teilt sich im Wesentlichen auf in einen allgemeinen und verfahrensrechtlichen Teil sowie in die besonderen Teile. Zu den besonderen Teilen zählen auch Sozialleistungsgesetze, die noch nicht in das Sozialgesetzbuch eingeordnet sind. Die Entwicklung in den einzelnen Sozialleistungsbereichen wird auch durch unterschiedliche Ressortzuständigkeiten auf Bundesebene beeinflusst. Vor diesem Hintergrund wird in diesem Beitrag … Weiterlesen