Ausgabe 10/2020, Oktober

Abhandlungen

Dr. Ludolf von Usslar, Whitstable (UK), Überblick zu Entschädigungsansprüchen von Hotels und Gastronomie wegen der in der Corona-Krise verfügten Betriebsschließungen

Der Beitrag befasst sich mit den seit Ende März 2020 aufgrund der Corona-Krise Betriebsschließungen durch Allgemeinverfügungen der Bundesländer, der vorläufigen Auffassung der Verwaltungsgerichte und den Entschädigungsansprüchen der Betroffenen.

Horst Marburger†, Geislingen/Steige, Neuregelung des Medizinischen Dienstes

Der Medizinische Dienst und die gesetzlichen Krankenkassen wurden in der Vergangenheit stets als Einheit gesehen. Schon deshalb, weil das Gesetz vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) gesprochen hatte. Nach § 278 Abs. 1 SGB V wird nun in jedem Land ein Medizinischer Dienst (MD) als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Der Medizinischer Dienst Bund (MD Bund), die Aufgaben der MD und die Übergangsregelungen werden hier erörtert.

Charlotte Sophie Greipl/Erich Röper, Münster/Bremen, Die Bedeutung der Europäisierung der Rechtsordnung für die Gewaltenteilung in Deutschland

Die europäische Integration hat Auswirkungen auf die nationalstaatliche Staatsorganisation. Die Literatur zum Gewaltenteilungsprinzip ist umfangreich. Auffällig ist, wie wenig die Veränderungen durch die Europäisierung berücksichtigt werden. Oft wird nur festgestellt, die Verlagerung von Kompetenzen auf die europäische Ebene bewirke eine weitere Aufteilung von Macht. Vielfach diskutiert wird auch, ob zwischen den europäischen Organen Gewaltenteilung bestehe. Dass sich vor allem der Prozess der Gesetzgebung auf mitgliedstaatlicher Ebene aufgrund der europäischen Vorgaben verändert hat und die Gewaltenteilung herausfordert, wird hingegen wenig beleuchtet.

Lucas Schmitz, B.A./Maximilian Roth, B.A., Gießen, Sitzungsöffentlichkeit als subjektives Recht?

Der tief verfassungsrechtlich wurzelnde Öffentlichkeitsgrundsatz von Sitzungen der gewählten kommunalen Vertretungskörperschaften wird besonders in Zeiten wie diesen vor neue Herausforderungen gestellt, wenn aus gesundheitsschutzrechtlichen Gründen nichtöffentlich getagt wird. Aus diesem Anlass bietet es sich an, die Bedeutung dieses Grundsatzes vor Augen zu führen und generell die juristische Geltendmachung eines zu Unrecht geschehenen Ausschlusses der Öffentlichkeit zu erörtern. Der Beitrag geht nach einer Einführung der Frage nach, ob eine subjektiv-rechtliche Komponente dem objektiv-rechtlichen Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit für den Mandatsträger und/oder dem Wahlberechtigten entnommen werden kann. Nach der Erörterung der Gefahr von Subjektivierung objektiven Rechts und drohenden Popularklagen beschließt ein Fazit die Überlegungen.

Methodik der Fallbearbeitung

Prof. Dr. Mike Wienbracke, LL.M. (Edinburgh), Recklinghausen, Nerzzucht mit Hindernissen – oder: alle juristischen Auslegungskriterien plus Analogie in einem Fall

Sachverhalt und Lösung der vorliegenden Fallbearbeitung sind dem „Nerz“-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (3 C 7/04) nachgebildet, das nachgerade schulmäßig nicht nur die Handhabung der vier juristischen Auslegungskriterien von Grammatik, Systematik, Historie und Telos in der Rechtsanwendungspraxis illustriert, sondern darüber hinaus ebenfalls eine inzidente Analogieprüfung beinhaltet. Dabei sind sowohl der zugrundeliegende Sachverhalt als auch die normative Ausgangslage derart eingängig, dass Spezialkenntnisse auf dem einschlägigen Rechtsgebiet (des TierSchG) für eine erfolgreiche Falllösung nicht erforderlich sind. Allein unter Zuhilfenahme der allgemeinen juristischen Methodik lässt sich die hiesige Fallfrage gleichwohl nicht beantworten; vielmehr sind hierfür gewisse Grundkenntnisse im Bereich des Europarechts (betreffend EU-Richtlinien) sowie des deutschen Verfassungs- und Verwaltungsrechts (bezüglich Art. 12 Abs. 1 GG bzw. Verwaltungsvorschriften) unabdingbar.

Vollständiges Inhaltsverzeichnis

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