Ausgabe 8/2020, August

Abhandlungen

Dr. Manuel Brunner, LL.M., Hamm, Staatssymbole und Verfassung – das Beispiel der Bundesflagge

In diesem Beitrag wird der verfassungsrechtliche Rahmen dieses Staatssymbols vorgestellt, der über den knappen Inhalt von Art. 22 II GG hinausgeht. Berücksichtigung finden dabei die (verfassungs-)historische Entwicklung hin zur heutigen Bundesflagge, deren verfassungsrechtliche Ausgestaltung und Funktionen sowie kompetenzrechtliche Fragen. Weiter wird das Spannungsverhältnis zwischen der Ausübung von Grundrechten und dem Schutz des Staatssymbols betrachtet.

Prof. Dr. Dr. Dimitrij Davydov, Köln/Arnd Hüneke, Hannover, Das Schlachtfeld als Regelungsgegenstand: Rechtsfragen militärhistorischer Feldforschung in Deutschland

In der aktuellen Verwaltungspraxis stellt der Umgang mit historischen Schlachtfeldern, insbesondere mit solchen des Zweiten Weltkriegs, eine erhebliche Herausforderung dar, da hier unterschiedliche Gemeinwohlbelange aufeinandertreffen. Aus dieser Gemengelage von öffentlichen Interessen resultiert ein komplexes und für den Rechtsanwender schwer durchschaubares Geflecht aus bestattungsrechtlichen, waffen- und denkmalrechtlichen Vorschriften, das Gegenstand dieses Beitrags ist.

Uwe Kutter, Unna, Ist der Kombinierte Verkehr – ein kommunales Containerterminal – für die Kommune ein Mittel gegen Verkehrskollaps und Umweltkrise?

Aus der Sicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist der Kombinierte Verkehr (KV) eine verkehrspolitische Erfolgsgeschichte, da er die Vorteile verschiedener Verkehrsträger nutzt und dadurch den Transport von Waren und Gütern in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht abwickelt. Ausführungen zu den unterschiedlichen Verkehrsträgern Straße und Schiene sowie dem Kombinierten Verkehr verdeutlichen die Problematik der verkehrsträgerspezifischen Rahmenbedingungen des Güterverkehrs.

Aus dem ABC der Europäischen Union

Manfred Glombik, Hildesheim, Die Europäische Arbeitsbehörde

Gleicher Lohn, gleicher Urlaub und gleicher Schutz vor Kündigungen im Krankheitsfall sollen alle Arbeitnehmer in der Europäischen Union vor unfairen Mitteln in ihren Rechten schützen. Die Europäische Arbeitsbehörde (European Labour Authority – ELA –) ist eine Agentur der EU und soll nun gemeinsam mit den Mitgliedstaaten der EU den Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer sicherstellen. Der Beitrag beleuchtet insbesondere deren Tätigkeiten.

Methodik der Fallbearbeitung

Bernd Reinemann, Simmern, Die Thematik 'Rund ums Asyl' beschäftigt die halbe Republik

Zur Prüfung stehen Rechtsfragen zu Koalitionsvereinbarungen sowie Aufgaben zum Aufenthalts- und Asylrecht in Verbindung mit verfahrensrechtlichen Vorschriften.

Vollständiges Inhaltsverzeichnis

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