Ausgabe 1/2020, Januar
Abhandlungen
Julian Eckert, Münster, Klagebefugnis von Umweltverbänden: Nationales Recht und EuGH-Rechtsprechung
Aufgrund der Schutznormakzessorietät im deutschen Verwaltungsrecht ist die Klagebefugnis von Umweltverbänden jenseits der Geltendmachung eigener Rechtsverletzungen unter Umständen problematisch. Woraus eine solche abgeleitet werden kann, stellt der Verfasser mit diesem Beitrag vor.
Dr. Matthias Wiemers, Berlin, Neutralitätspflichten der öffentlichen Hand – dargestellt unter besonderer Berücksichtigung der Selbstverwaltung im Handwerk
Die These, dass nur bereichsspezifisch anerkannt ist, dass sich Behörden gegenüber der Artikulation von Interessen neutral zu verhalten haben und sich namentlich nicht von Einzelinteressen vereinnahmen lassen dürfen, soll mit diesem Beitrag belegt werden, wobei auch auch Beispiele für die Ausnahmen angeführt werden. Schwerpunkt der Betrachtungen wird auf die Körperschaften des Öffentlichen Rechts gelegt.
Jürgen Müller, Köln, Zur Attestpflicht des Beamten bei vorübergehender Dienstunfähigkeit infolge Krankheit
In diesem Beitrag wird zunächst die Grundpflicht des Beamten zum Einsatz seiner ganzen Persönlichkeit für den Dienstherrn und zur Verfügungstellung seiner vollen Arbeitskraft nach § 61 Abs. 1 Satz 1 BBG bzw. § 34 Satz 1 BeamtStG erläutert bevor auf die krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit und die Nachweispflicht (Nachweis durch privatärztliches Attest gegenüber der Forderung eines amtsärztlichen Gutachtens) eingegangen wird. Ob die Anordnung einer Attestpflicht als Verwaltungsakt oder interne Weisung einzuordnen ist, untersucht der Verfasser im Anschluss. Schließlich wird auch auf Rechtsmittel und Mitbestimmungspflicht eingegangen.
Klaus Weber, Chemnitz, Die Entscheidungen des VG Gelsenkirchen vom 11.9.2018 zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG
Gegenstand der Ausführungen sind folgende Urteile VG Gelsenkirchen: Urt. v. 11.9.2018 - 9 K 11497/17 sowie Urt. v. 11.9.2018 - 9 K 3575/18. Zuvor geht der Verfasser auf die Bedeutung der erstinstanzlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte sowie auf die Grundsätze der behördlichen Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem StVG und der FeV ein.
Methodik der Fallbearbeitung
Bernd Reinemann, Simmern, Gefahren lauern im Leben überall
Zur Prüfung stehen zwei Sachverhalte u.a. aus den Bereichen Straßenverkehrsrecht (StVG, StVZO), Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG) und Sozialrecht (SGB VIII) in Verbindung mit verschiedenen verfahrensrechtlichen Aufgabenstellungen.