Ausgabe 2/2020, Februar
Abhandlungen
Dr. Alfred Scheidler, Tirschenreuth, Das gemeindliche Einvernehmen im Bauplanungsrecht nach § 36 BauGB
Der Verfasser beschäftigt sich in diesem Beitrag mit § 36 BauGB, welcher der Gemeinde ein Mitwirkungsrecht dergestalt einräumt, dass in bestimmten Fällen ihr Einvernehmen erforderlich ist. Neben Ausführungen zu den Voraussetzungen des § 36 BauGB geht der Verfasser auch auf den Anwendungsbereich der Norm, die verfahrensrechtliche Einbindung und die Rechtsnatur sowie auf Haftungsfragen ein.
Uwe Kutter, Unna, Der kommunale Abwasserbetrieb und die unsichtbare Ressource Kanalvermögen
In diesem Beitrag wird der zentralen Frage nachgegangen, ob es Sinn macht das Kanalvermögen zu nutzen, um liquide Mittel für den kommunalen Haushalt zu generieren und welche Auswirkungen dabei insbesondere unter gebühren-, vergabe- und steuerrechtlichen Aspekten zu beachten sind.
Horst Marburger, Geislingen (Steige), Grenzen des Aufgabenbereichs der Sozialversicherungsträger
Die einzelnen Sozialgesetzbücher (SGB III-VII, XI) regeln die Aufgaben der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Renten- sowie Arbeitslosenversicherung. In diesem Beitrag geht der Verfasser vor allem auf die Verpflichtung zur Zusammenarbeit nach §§ 86 ff. SGB X ein. Krankenkassen als Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag sowie die Leistungsgewährung im Auftrag finden ebenfalls Berücksichtigung.
Codrin Timu, Konstanz, Die Zeit der „Bunkergespräche“ der Nachrichtendienste ist zum Glück vorbei
– Tagungsbericht zum 3. Symposium zum Recht der Nachrichtendienste –
Methodik der Fallbearbeitung
Prof. Dr. Mike Wienbracke, Recklinghausen, Zum doppelten Studentenärger: Retrospektiver Beitrag und retroaktive Gebühr
Die vorliegende Fortgeschrittenenklausur hat die Frage nach der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von rückwirkenden, belastenden (Landes-)Gesetzen im Bereich des nicht-steuerlichen Abgabenrechts zum Gegenstand.