Ausgabe 12/2020, Dezember

Abhandlungen

Dr. Frank Hinrichs, Hamburg, Es gibt nicht nur ein Sozialressort…

Das Sozialgesetzbuch teilt sich im Wesentlichen auf in einen allgemeinen und verfahrensrechtlichen Teil sowie in die besonderen Teile. Zu den besonderen Teilen zählen auch Sozialleistungsgesetze, die noch nicht in das Sozialgesetzbuch eingeordnet sind. Die Entwicklung in den einzelnen Sozialleistungsbereichen wird auch durch unterschiedliche Ressortzuständigkeiten auf Bundesebene beeinflusst. Vor diesem Hintergrund wird in diesem Beitrag der Frage der Ressortzuständigkeiten im Leistungsrecht des Sozialgesetzbuches (ohne Sozialversicherungen) nachgegangen.

Pascal Sommer, Essen, Die Besetzung von kommunalen Ausschüssen im Spannungsverhältnis von Funktionsfähigkeit und Minderheitenschutz nach der Gemeindeordnung (GO) NRW

Die hohe Anzahl der vertretenen Parteien in den gemeindlichen Räten durch den Wegfall der 5 %-Hürde 1999 für Kommunalwahlen in NRW führt bei der Besetzung von Ausschüssen zu einem Zielkonflikt. Wie kann der Ausschuss das Kräfteverhältnis der zahlreichen Akteure im Rat widerspiegeln, ohne dass seine Funktionsfähigkeit als dessen verkleinertes Abbild gefährdet wird? Mit dieser Frage befasst sich dieser Beitrag.

Marius Steinbach, Köln, Vor- und Nachteile des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) in Berlin – eine Betrachtung aus polizei- und ordnungsrechtlicher Perspektive

Das vom Abgeordnetenhaus Berlin am 4. Juni 2020 verabschiedete Antidiskriminierungsgesetz soll stärker vor Diskriminierung durch Amtsträger schützen. Betroffene Bürger haben in Zukunft einen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung gegen das Land Berlin. Damit gewährt Berlin als erstes Bundesland einen ausdrücklichen und verschuldensunabhängigen Anspruch gegen Diskriminierungen durch öffentliche Stellen. Die Kritik aus den vom Gesetz besonders betroffenen Polizei- und Ordnungsbehörden ist groß. Dieser Beitrag soll den Mehrwert des Gesetzes im Vergleich zu bestehenden Antidiskriminierungsgesetzen hervorheben und die Folgen für die Verwaltung herausarbeiten.

Julian Eckert, Münster, Datteln 4: Grundrechtsberechtigung der zum Teil staatlich gehaltenen Kraftwerksbetreiberin

Vierzehneinhalb Jahre sind vergangen, seit die Kraftwerksbetreiberin bei der Bezirksregierung Münster einen ersten Antrag auf Erteilung eines immissionsrechtlichen Vorbescheides für das Kohlekraftwerk „Datteln 4“ gestellt hat. Wenngleich am 30. Mai 2020 das Kraftwerk in den Regelbetrieb überging, sind die juristischen Streitfragen rund um das Kraftwerk längst nicht entschieden. Vielmehr beschäftigen sich deutsche Gerichte seit 2007 mit unterschiedlichen Begehren von Umweltverbänden und Kraftwerksbetreibern. Dieser Beitrag soll sich näher mit der grundrechtlichen Dimension des Falles und den dahinterstehenden dogmatischen Fragen befassen.

Methodik der Fallbearbeitung

Prof. Dr. Mike Wienbracke, Recklinghausen, Der warenverkehrsfreiheitswidrig ausgestaltete Umweltbonus

Die vorliegende Klausur zur Warenverkehrsfreiheit des Art. 34 AEUV wurde vom Autor im Sommersemester 2020 als Teil der Modulabschlussklausur „Europarecht“ in den Bachelor-Studiengängen „Wirtschaftsrecht“ und „International Business Law and Business Management“ an der Westfälischen Hochschule gestellt. Sachverhalt und Lösung sind dem EuGH-Urteil in der Rs. C-443/10 (Bonnarde) nachempfunden.

Bernd Reinemann, Simmern, Gute Mütter – schlechte Mütter? Die Realität ist diffizil!

Der Beitrag setzt sich in vier unterschiedlichen Fällen grundsätzlich mit der Vormundschaft auseinander.

Valentin Schatz/Tessa Hillermann, Hamburg, Bierdunst im Mischgebiet

Die Klausur behandelt neben dem Verwaltungsprozessrecht schwerpunktmäßig das Immissionsschutzrecht. Sie wurde aus einer Hausarbeit zur Vorlesung Umweltrecht im Hauptstudium an der Universität Hamburg entwickelt und entspricht in ihrem Umfang etwa einer durchschnittlich anspruchsvollen dreistündigen Klausur im Schwerpunktbereich Umweltrecht. Der Lösungsvorschlag ist didaktisch aufbereitet und geht über das hinaus, was von den Bearbeitenden erwartet werden kann.

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