Ausgabe 9/2022, September

Abhandlungen

Prof. Dr. Mike Wienbracke, Recklinghausen, „Digital gestützte Lehrveranstaltungen“ im Sinne von § 1a Abs. 2 LVV (NRW) – eine erste Annäherung

Der vorliegende Beitrag sucht eine erste Annäherung an den durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Lehrverpflichtungsverordnung vom 8. September 2021 (GV. NRW. 2021 S. 1100) neu in die nordrhein-westfälische Lehrverpflichtungsverordnung (LVV) eingeführten Begriff „digital gestützte Lehrveranstaltungen“ (§ 1a Abs. 2 Satz 1 LVV). Dieser ist der Türöffner für die Anwendbarkeit der Spezialregelungen des § 4 Abs. 6 und 7 LVV n. F. betreffend die Anrechnung des für derart zu qualifizierende Lehrveranstaltungen erbrachten Zeitaufwands auf die individuelle Lehrverpflichtung.

Klaus Weber, Chemnitz, Das Jahr 1848 im Amtsblatt der „Königlich Preußischen Regierung zu Trier“

Der Beitrag beginnt mit der Darstellung des geschichtlichen Hintergrundes. Dann setzt er sich u. a. mit der Märzrevolution 1848, der Darstellung der politischen Ereignisse im Amtsblatt, der Personal-Chronik im Amtsblatt und den Vorlesungen auf der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn im Sommerhalbjahr 1848 auseinander.

Aus dem ABC der Europäischen Union

Manfred Glombik, Hildesheim, Geschichte der dynamischen Rente

Die Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung geschehen vor dem Hintergrund dramatischer Änderungen im sozialen, ökonomischen und demografischen Umfeld seit der Einführung des Umlageverfahrens 1957 mit der dynamischen Rente. Die Vielfalt der Entwicklungen und ihre Größenordnungen sind groß. Ohne Hintergrundwissen zur geschichtlichen Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland können manchmal Veränderungen in der Gesetzgebung nicht richtig interpretiert werden. Deshalb wird in dieser Abhandlung die Entwicklung der Rentenversicherung vor und nach 1957 in großen Zügen nachgezeichnet.

Methodik der Fallbearbeitung

André Lepej/Paul Hüther/Johannes Blänsdorf, Heidelberg, „Streit um das parlamentarische Hausrecht“

Der Fall ist der Entscheidung BVerfG, Beschl. v. 9.6.2020 – 2 BvE 2/19 (BVerwGE 145, 345 = NVwZ 2020, 1102 ff. m. Anm. Strauß, ebd., 1105 f.; Sachs, JuS 2020, 901 ff.; Waldhoff, JA 2020, 875 ff.) nachgebildet.

Vollständiges Inhaltsverzeichnis

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