Ausgabe 11/2016, November
Abhandlungen
Prof. Dr. Hans Paul Prümm, Berlin, Zu welchen Werten bekennt sich Europa überhaupt?
Nach einleitenden Worten zu der Frage, warum gerade jetzt eine Besinnung auf europäische Werte stattfindet erläutert der Verfasser die Begrifflichkeiten zu Europa und Werten. Es folgen Ausführungen zu Wegen zur Feststellung von Werten sowie zur Diffenzierung von europäischen Werten und Werten in Europa. Anschließend arbeitet der Verfasser einzelne europäische Werte heraus und schließt seinen Beitrag mit einer Zusammenfassung ab.
Maja Mascher, Rostock, Einführung in das Umweltrecht
Dieser Beitrag soll dem Leser einen Einblick in das Umweltrecht verschaffen. Neben einem kurzen Überblick zum Umweltrecht und seinen Leitprinzipien soll dem Studenten und Referendar anhand ausgewählter Fälle das BNatSchG sowie das BImSchG näher gebracht werden.
Aus dem ABC der Europäischen Union
Manfred Glombik, Hildesheim, Soziale Gleichheit
Die Europäische Union beruht auf dem Konzept der sozialen Marktwirtschaft. So beschäftigt sich der Autor zunächst mit der Bedeutung der Gleichheit als einem Element der Gerechtigkeit. Unter Bezugnahme auf die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit beschreibt der Verfasser die Soziale Gleichheit. Ein Fazit schließt seinen Beitrag ab.
Methodik der Fallbearbeitung
Daniel Enzensperger, Mag. jur., Kressbronn a.B., Reihe: Klausurenkurs in den Grundrechten - Fall 7: Altersgrenze für Prüfingenieure
Die Reihe Klausurenkurs in den Grundrechten stellt in insgesamt 8 Fällen verschiedene Fallkonstellationen aus dem Verfassungs- und Verfassungsprozessrecht zur Prüfung. Jeder Fall enthält neben Sachverhalt und Lösungsvorschlag auch Kontrollfragen sowie Vertiefungs-/Literaturhinweise zum jeweiligen Fall. Der Schwerpunkt des vorliegenden Falls liegt auf der Prüfung von Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit) und Art. 3 Abs. 1 GG (allg. Gleichheitssatz).
Bernd Reinemann, Simmern (Rhein-Hunsrück-Kreis), Biogasanlage am Ortsrand - Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Drittwiderspruchs?
Der Sachverhalt dieser Fallbearbeitung ist angelehnt an OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7.2.2014 - 1 B 11320/13.OVG und hat die Prüfung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung mit baurechtlichem Bezug zum Gegenstand.