Ausgabe 10/2016, Oktober

Abhandlungen

Dr. Alfred Scheidler, Tirschenreuth, § 29 Abs. 1 BauGB - Die Einstiegsnorm in die bauplanungsrechtliche Prüfung

Dem Begriff des Vorhabens kommt eine ganz zentrale Bedeutung für die Anwendungsbereiche der §§ 30 bis 37 BauGB zu. So erläutert der Verfasser zunächst den Begriff des Vorhabens, wobei er auf den Umfang eines Vorhabens, auf den einheitlichen Vorhabensbegriff in § 29 Abs. 1 BauGB und die Begriffsmerkmale eingeht. Es folgen Ausführungen zum Begriff der baulichen Anlage, zur planungsrechtlichen Relevanz sowie zur Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und zu Aufschüttungen, Abgrabungen etc.

Dirk Wüstenberg, Offenbach a. M., Die Einträge über die Ortskundeprüfungen im Personenbeförderungsschein

Unglücklich gewählte Formulierungen der Aussteller des P-Scheins über das etwaige Absolvierthaben von Ortskundeprüfungen führen Unternehmer des Gelegenheitsverkehrs im Falle der Überprüfung durch deutsche oder ausländische Behörden häufig in Erklärungsnöte. In diesem Beitrag werden Beispiele aus der Praxis auf ihre Tauglichkeit hin hinterfragt.

Dirk Dahm, Bochum, Die Bedeutung von Merkzeichen für den behinderten Menschen

In diesem Beitrag stellt der Verfasser die gesundheitlichen Merkzeichen G, B, aG, Gl und H mit ihren jeweiligen Voraussetzungen vor.

Prof. Dr. Dagmar Lück-Schneider, Berlin, 27. Glienicker Gespräch 2016: Attraktivität der Ausbildung für den Öffentlichen Dienst - Studieninhalte, Fachkräftebedarf und Karrierewege

- Tagungsbericht -

Junge Wissenschaft

Silke Birkle/Monique Pfefferle, Herausarbeitung der kritischen Erfolgsfaktoren für Windprojekte und ihrer Bedeutung für die Projektrendite

Die Verfasserinnen arbeiten in diesem Beitrag, der im Rahmen eines Proseminars zu Aktuellen Fragen der Erneuerbaren Energien (Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl) entstanden ist, die betriebswirtschaftlichen Faktoren der Genehmigung in der Renditeberechnung heraus. Hierbei finden Kosten/Umfang, die Erlöse nach EEG einer Windenergieanlage sowie die Fragen, welche Faktoren für die Rentabilität einer WEA eine Rolle spielen und auf welche Faktoren das Genehmigungsverfahren Einfluss hat, Berücksichtigung. Ein Fazit schließt den Beitrag ab.

Methodik der Fallbearbeitung

Dr. Hannes Beyerbach, Mannheim, Die Russenmafia beim Zahnarzt

Der Fall wurde - ergänzt um einen staatshaftungsrechtlichen Zusatzteil - im Examensklausurenkurs der Universität Mannheim gestellt. Bearbeitungszeit: 120 Minuten.

Daniel Enzensperger, Mag. jur., Kressbronn a.B., Reihe: Klausurenkurs in den Grundrechten - Fall 6: Soldaten sind Mörder

Die Reihe Klausurenkurs in den Grundrechten stellt in insgesamt 8 Fällen verschiedene Fallkonstellationen aus dem Verfassungs- und Verfassungsprozessrecht zur Prüfung. Jeder Fall enthält neben Sachverhalt und Lösungsvorschlag auch Kontrollfragen sowie Vertiefungs-/Literaturhinweise zum jeweiligen Fall. Der Schwerpunkt des vorliegenden Falls liegt auf der Prüfung von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 GG (Meinungsfreiheit).

Vollständiges Inhaltsverzeichnis

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