Ausgabe 9/2016, September
Abhandlungen
Thomas Rottenwallner, Landshut, Bedarf die öffentliche Verwaltung einer eigenen Entscheidungstheorie? - Teil 2
Der Verfasser hat sich in dieser Zeitschrift (VR 2016, 1 ff. [Teil 1], 37 ff. [Teil 2]) bereits mit der Frage auseinandergesetzt, ob die öffentliche Verwaltung einer allgemeinen Handlungstheorie bedarf. Da jede Handlung auf einer Entscheidung beruht, schließt sich daran geradezu zwangsläufig die Frage nach den theoretischen Grundlagen der dem Verwaltungshandeln zugrunde liegenden Entscheidungen an. Der Aufsatz besteht aus zwei Teilen. Teil 1 erschien in Heft 8 (VR 2013, 253 ff.).
Klaus Weber, Chemnitz, Die Bedeutung der Bekanntgabe des schriftlichen Verwaltungsaktes
Der Verfasser stellt zunächst die §§ 41, 43 VwVfG als maßgebende Regelungen dar und erläutert diese anhand zahlreicher Fälle aus der Rechtsprechung.
Aus dem ABC der Europäischen Union
Manfred Glombik, Hildesheim, Europäischer elektronischer Datenaustausch
In seinem Beitrag behandelt der Autor die Rolle der Daten in einer Informationsgesellschaft. Insbesondere geht er dabei auf folgende Themen ein: E-Government für die Sozialversicherung, Sicherheit und Internationaler Datenaustausch. Ein kurzer Ausblick rundet den Beitrag ab.
Methodik der Fallbearbeitung
Daniel Enzensperger, Mag. jur., Kressbronn a.B., Reihe: Klausurenkurs in den Grundrechten - Fall 5: Sturzhelmpflicht und Privatsphäre
Die Reihe Klausurenkurs in den Grundrechten stellt in insgesamt 8 Fällen verschiedene Fallkonstellationen aus dem Verfassungs- und Verfassungsprozessrecht zur Prüfung. Jeder Fall enthält neben Sachverhalt und Lösungsvorschlag auch Kontrollfragen sowie Vertiefungs-/Literaturhinweise zum jeweiligen Fall. Der Schwerpunkt des vorliegenden Falls liegt auf der Prüfung von Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit) sowie Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht).