Ausgabe 11/2018, November

Abhandlungen

Leonard Hogrebe, Münster/Prof. Dr. Erich Röper, Bremen, Medienentwicklung aufgrund europäischer Rechtsetzung in Deutschland

Kern dieser Arbeit ist ein Vergleich der 'EG-Fernsehrichtlinie' und 'EU-Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste' mit der aktuellen Version des Rundfunkstaatsvertrags. Zunächst geht es um den historischen Kontext und die beteiligten Akteure, die maßgeblich die Entwicklung der EU-Medienpolitik prägten. Das schließt die Entstehung und Inhalte beider Richtlinien sowie des Rundfunkstaatsvertrags ein. Vor dem Hintergrund der Funktionsweise der europäischen und deutschen Medienpolitik geht es darum, wie stark die zwei Medienrichtlinien die EU-Medienpolitik prägten und um ihre Implementierung ins deutsche Rundfunkrecht. Diese sind in den theoretischen Kontext einzuordnen, um die zentrale Frage nach den Perspektiven einer vereinheitlichten europäischen Medienpolitik zu beantworten.

Maximilian Wormit, Essen, Einführung in das Recht der Raumordnung

Um die immer knapper werdenden Ressourcen 'Raum und Boden' konkurrieren vielfältige Nutzungsansprüche, die im Interesse einer optimalen Raumnutzung einer Abstimmung, Lenkung und bestenfalls Harmonisierung auf verschiedenen Planungsebenen bedürfen. Auf überfachlicher und überörtlicher Ebene erfüllt diese Aufgabe die Raumordnung, dessen rechtliche Kernstrukturen in diesem Beitrag dargestellt werden sollen.

Norbert Meier, Essen, Zum Schriftformerfordernis gem. § 81 VwGO

Nach § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO ist eine Klage beim Verwaltungsgericht schriftlich zu erheben. In diesem Beitrag soll der Frage nachgegangen werden, welche Anforderungen sich daraus für eine Klageerhebung per Post, Fernkommunikation und für elektronische Übermittlungsmethoden ergeben.

Junge Wissenschaft

Benjamin Galland, Kehl, Nachträgliche Anordnungen nach § 17 BImSchG bei Windenergieanlagen

Der Beitrag befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Betreiber einer bestehenden und genehmigten Anlage nachträgliche Anordnungen gegen sich gelten lassen muss. Hierzu werden die möglichen Beeinträchtigungen, die Windenergieanlagen innewohnen können, auf die Möglichkeit ihrer Beseitigung untersucht. Vornehmlich bezieht sich die Ausarbeitung hierbei auf § 17 BImSchG.

Methodik der Fallbearbeitung

Prof. Dr. Jochen Kerkmann, Andernach/Benedikt Eisenberger, Düsseldorf, Der praktische Fall: 'Dicke Luft' wegen dicker Luft

Bei dieser Fallbearbeitung handelt es sich um eine Klausur mit hohem Schwierigkeitsgrad, die im Rahmen des universitären Schwerpunktbereichs 'Umwelt und Infrastruktur' der Universität Trier gestellt wurde. Die Prüflinge müssen in fünf Stunden nicht nur auf dem Gebiet des Verwaltungsprozessrechts einen sicheren Umgang mit dem einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht beweisen, sondern auch verschiedene Fragen des Allgemeinen Verwaltungsrechts sowie des Immissionsschutzrechts beherrschen.

Dr. Martin Kellner, LL.M., Freiburg i.Br., Der praktische Fall: Ruhestand wider Willen: Die Altersgrenze für Notare

Das zu erstellende Gutachten entspricht dem Schwierigkeitsgrad einer anspruchsvollen universitären (Anfänger-)Klausur im Rahmen der Zwischenprüfung bei einer Bearbeitungszeit von drei Zeitstunden. Grundlage ist der Kammerbeschluss des BVerfG zu der Altersgrenze für Notare (NJW 1993,1575).

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