Ausgabe 10/2018, Oktober
Abhandlungen
Dr. Alfred Scheidler, Tirschenreuth, Das bauplanungsrechtliche Gebot des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung - Eine Betrachtung des § 34 BauGB in der Fassung der Städtebaunovelle 2017
Die Ausnahmevorschrift des § 34 Abs. 3a BauGB wurde durch die Städtebaurechtsnovelle 2017 dahingehend geändert, dass sein Anwendungsbereich erweitert wurde, mithin dass nun für mehr Fälle als bisher vom Gebot des Einfügens Ausnahmen zugelassen werden können. Dies wird zum Anlass genommen, das Einfügungsgebot des § 34 BauGB insgesamt einer näheren Betrachtung zu unterziehen.
Dr. Peter Becker, Güstrow, Kommunales Örtlichkeitsprinzip vs. Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 AEUV
Der Beitrag befasst sich anhand des Landesrechts von Mecklenburg-Vorpommern mit der Frage, inwieweit sich Kommunen bei einer wirtschaftlichen Betätigung im EU-Ausland auf die Niederlassungsfreiheit berufen können und damit nicht an Beschränkungen des Örtlichkeitsprinzips gebunden sind.
Dr. Christian Raap, Bonn, Diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und dem Malteserorden
Deutschland pflegt diplomatische Beziehungen mit rund 200 Staaten und internationalen Organisationen. Seit November 2017 bestehen nun auch diplomatische Beziehungen mit dem Malteserorden. Dieser Beitrag befasst sich mit der Geschichte und Gegenwart des Malteserordens sowie seiner rechtlichen Einordnung.
Junge Wissenschaft
Verena Bayer, Kehl, Projektierer- und Gutachterhaftung bei fehlerhaften Windgutachten gegenüber den Anlegern
Als Folge des enormen Windenergieausbaus in den letzten Jahren in Deutschland dürften sich auch die Fälle häufen, in denen Windenergieanlagen nicht die erwarteten Renditen erbringen. In diesen Fällen könnte dann die Frage nach möglichen Schadenersatzansprüchen für die entgangenen Gewinne zwischen den Beteiligten aufkommen. Diese Ansprüche sollen in dieser Ausarbeitung aufgezeigt und mögliche Wege zur Rückabwicklung der Verträge erläutert werden.
Methodik der Fallbearbeitung
Bernd Reinemann, Simmern (Rhein-Hunsrück-Kreis), Der praktische Fall: Das Leben könnte so schön sein, wenn...
Zur Bearbeitung steht ein dreigliedriger Sachverhalt mit den Schwerpunkten Auskunftsanspruch nach bundesdatenschutzrechtlichen Regelungen, Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII und beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahme.
Ernst-Dieter Bösche, Erftstadt, Der praktische Fall: Rein in die Kartoffeln - raus aus den Kartoffeln; man wird doch noch seine Meinung ändern dürfen
Im vorliegenden Fall ist die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zu prüfen.