Ausgabe 12/2021, Dezember

Abhandlungen

Andreas Reus, Münster (Hessen)/Dr. Peter Mühlhausen, Marburg/L., Mit der Corona-Krise aus dem Schattendasein: Billigkeitsleistungen nach §§ 53 BHO/LHOen am Beispiel des hessischen Corona-Virus-Soforthilfsprogramms

Staatliche Leistungen an Stellen außerhalb der Verwaltung werden in erster Linie mit Zuwendungen verbunden. Billigkeitsleistungen hingegen haben bis zur Corona-Krise eine eher untergeordnete Rolle gespielt. Dies hat sich gründlich geändert, das Volumen der Billigkeitsleistungen bewegt sich im Milliardenbereich. Grund genug, sich mit den rechtlichen Grundlagen der Billigkeitsleistungen zu befassen und deren konkrete Anwendung anhand eines Praxisbeispiels näher zu beleuchten.

Steffen Grimberg, Münster, Tarifrecht für Auszubildende der Länder – Betrachtung des Tarifvertrags für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz

Der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt für Personen, die in Verwaltungen und Betrieben in einem staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf nach dem BBiG ausgebildet werden. In diesem Beitrag wird nicht auf den Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD BBiG) eingegangen. Da in vielen Bereichen allerdings identische bzw. ähnliche Regelungen gelten, hat dieser Beitrag auch im Hinblick auf den TVAöD BBiG Relevanz.

Aus dem ABC der Europäischen Union

Manfred Glombik, Hildesheim, Digitalisierung in der Sozialversicherung

Seit einiger Zeit hat die Digitalisierung fast sämtliche Arbeits- und Lebenswelten erreicht. Auf allen Ebenen der Wirtschaft und Verwaltung wird ein hohes Maß an Eigenständigkeit und Selbstverantwortung, Kreativität und Veränderung sowie konstruktiver Kritik gefordert. Alle Erwerbstätigen sollten angesichts der zunehmenden Digitalisierung von Arbeitsprozessen künftig verpflichtend in den Schutz der gesetzlichen oder privaten sozialen Sicherungssysteme einbezogen werden. Je digitaler unser Leben wird, desto mehr Daten produzieren wir auch. Doch wie lassen sich riesigen Mengen nutzen? Die Deutsche Rentenversicherung gibt in diesem Aufsatz dazu eine Antwort.

Methodik der Fallbearbeitung

Prof. Dr. Franz Reimer/Maximilian Roth, Gießen, „Streit in der Freiwilligen Feuerwehr“

Der Fall ist dem Urteil des VGH Kassel vom 4.2.2020 – 5 A 858/19 nachgebildet.

Bernd Reinemann, Simmern, „Nichts ist, wie es scheint – aber auch nichts scheint, wie es ist“

Anhand fünf Fällen stehen ein Beschluss des Verwaltungsgerichts im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens, ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe bzw. auf Beiordnung eines Rechtsanwalts, eine Strafanzeige bzw. ein Strafantrag wegen Beleidigung nach § 185 StGB und Anträge auf Feststellung von Abschiebungsverboten nach dem AufenthG zur Prüfung.

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