Ausgabe 2/2022, Februar
Abhandlungen
Prof. Dr. Thomas Mann, Göttingen/Johannes Mann, Düsseldorf, Die Entstehung des Landes NRW – Neugründung zwischen alliierter Militärherrschaft und Ost-West-Konflikt
Im August 2021 fanden in Nordrhein-Westfalen die offiziellen Feierstunden zum 75jährigen Landesjubiläum statt. In den Festreden wurde dabei gerne scherzhaft auf das besondere Verhältnis der Landesteile Rheinland und Westfalen angespielt, die im Landeswappen oberhalb der lippischen Rose links durch den stilisierten Rhein und in gleicher Größe rechts durch das Westfalenross symbolisiert sind. Doch wie kam es zu dem Zusammenschluss dieser drei, früher getrennten selbstständigen Landesteile im Jahre 1946? Welche Faktoren und Gründe sprachen für und gegen diesen Schritt? Wie in diesem Beitrag zu zeigen sein wird, waren die maßgeblichen Bestimmungsfaktoren Überlegungen, wie man in einem zerstörten Land mit dem Erbe des Nationalsozialismus und der preußisch-militaristischen Hegemonie umgeht und neue Strukturen schafft, die sowohl von der Bevölkerung akzeptiert werden, als auch geeignet sind, zukünftige Kriege und Aggressionen Deutschlands nachhaltig zu verhindern. Diese Fragen stellten sich zu einer Zeit, in der noch nicht klar war, ob und in welcher Form Deutschland nach dem verlorenen Krieg überhaupt weiterbestehen wird, während sich zeitgleich das Klima unter den ehemaligen Alliierten Siegermächten drastisch verschlechterte.
Ernst-Dieter Bösche, Erftstadt, Einmischen! Drei Wege zum Ziel: Anregungs- und Beschwerderecht, Einwohnerantrag, Bürgerbegehren nach der GO NRW
Die GO NRW sieht drei formalisierte Möglichkeiten vor, mit denen man erreichen kann, dass sich der Rat der Gemeinde mit einer bestimmten Angelegenheit sachlich befassen muss: das Anregungs- und Beschwerderecht (§ 24 GO), den Einwohnerantrag (§ 25 GO) und das Bürgerbegehren mit nachfolgendem Bürgerentscheid (§ 26 GO). In diesem Beitrag werden Ziel, Umfang der Berechtigungen, Berechtigte, Adressat, Form-, Frist- und Inhaltsanforderungen, Behandlung durch den Rat sowie Rechtsschutzmöglichkeiten dargestellt werden, um dann zu einer Bewertung der Rechte zu kommen.
Aus dem ABC der Europäischen Union
Manfred Glombik, Hildesheim, Europäische Lebensmittelagentur
Die gestiegene Bedeutung gesunder Nahrung erfordern für die Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union unabhängige Stellungnahmen über potenziell auftretende Risiken sowie den permanenten Dialog mit der Öffentlichkeit. Dazu wurde die Europäische Lebensmittelagentur eingerichtet.
Methodik der Fallbearbeitung
Bernd Reinemann, Simmern, Mentale Grundsanierung: „Närrisches Ich“
Im vorliegenden Fall sind ein Widerspruchsbescheid und ein Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zu prüfen. Streitgegenständlich sind Vorschriften des SGB VIII.