Ausgabe 4/2022, April

Abhandlung

Jürgen Lorse, Meckenheim, Dienstpostenbezogene Beförderungen nach § 27 BLV – Rechtsfragen und dienstrechtspolitisches Kalkül

Der Beitrag untersucht eine Ausnahmeregelung des Laufbahnrechts des Bundes, die die Eignung für die Besetzung von Dienstposten der jeweils nächsthöheren Laufbahngruppe nicht von Bildungsvoraussetzungen oder äquivalenten Aufstiegsprüfungen abhängig macht, sondern von dem Kriterium einer langen beruflichen Erfahrung. Auf der Grundlage einer aktuellen Novellierung des § 27 BLV wird der Spannungsbogen zum Leistungs- und Laufbahnprinzip aufgezeigt und dienstrechtliche Angriffsflächen diskutiert. Abschließend erfolgt eine Einordnung dieses Instruments in die Systematik einer modernen Personalentwicklung.

Dr. Albert Engel, Halle (S.), Das „schwierige Publikum“ – über den Umgang mit Querulanten

Im Bereich Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Umweltverträglichkeitsprüfung und Gentechnik des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt sind Beschwerden über angeblich umweltunverträgliche Zustände in Anlagen, Betriebsbereichen oder Einrichtungen an der Tagesordnung. Manche dieser Beschwerden werden von Angehörigen eines „schwierigen Publikums“ vorgetragen. Die Ausführungen dieses Beitrags geben die Auffassung des Verfassers wieder. Die Abhandlung selbst basiert auf einem (erheblich) ausgebauten Arbeitspapier des Verfassers i. R. der Ausbildung von Rechtsreferendaren in Sachsen-Anhalt.

Junge Wissenschaft

Dana Heindorf, Münster, Die Anwendbarkeit des UWG auf die Teilnahme der öffentlichen Hand am Wettbewerb

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt das Lauterkeitsrecht und ist Teil des Wettbewerbsrechts. Die öffentliche Hand nimmt zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben und auch unabhängig davon am Wettbewerb teil. Gegenstand des Lauterkeitsrechts sind gesetzliche Vorkehrungen zum Schutz des lauteren und zur Verhinderung des unlauteren Wettbewerbs. Das UWG gewährt dem Verletzten schuldrechtliche Ansprüche gegen den unlauter Handelnden. Allein der Anteil des öffentlichen Beschaffungswesens am deutschen Bruttoinlandsprodukt, welches nur einen Teil der verschiedenen Handlungsformen der öffentlichen Hand umfasst, stellt einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Jedoch gibt es für die Wettbewerbstätigkeit der öffentlichen Hand keine Spezialvorschriften. Dies wirft die Frage auf, ob das UWG auf Handlungen der öffentlichen Hand angewendet werden kann.

Methodik der Fallbearbeitung

Prof. Dr. Mike Wienbracke, Recklinghausen, Formulierungshilfen für die Fallbearbeitung: Anfechtungsklage

Die insgesamt dreiteilige Reihe „Formulierungshilfen für die Fallbearbeitung“ zu Standardthemen im Öffentlichen Recht („Verfassungsbeschwerde“ und „Anfechtungsklage“) und im Europarecht („Europäische Grundfreiheiten“) soll insbesondere bei der Darstellung der Falllösung im Gutachtenstil eine gewisse Hilfestellung geben. Teil 1 erschien im Heft 3/2022.

Simon Schurz, Tübingen, #notmyKlimapaket – Referendarexamensklausur zum Versammlungsrecht

Die Klausur ist angelehnt an die Entscheidung des OVG NRW, ZUM 2020, 646 und wurde im Wintersemester 2019/20 an der Eberhard Karls Universität im Rahmen des Semesterklausurenkurses gestellt.

Vollständiges Inhaltsverzeichnis

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