Ausgabe 6/2018, Juni
Abhandlungen
Prof. Dr. Michael Frey, Mag. rer. publ./Felix Bruckert, Kehl/Heidelberg, Der Subsidiaritätsgrundsatz als fundamentales Prinzip im Unionsrecht und im Grundgesetz: Inhalt, Ausgestaltung und Reichweite: ein Konzept – zwei Konzeptionen?
Der Subsidiaritätsgrundsatz ist ein im Unionsrecht und nationalen Verfassungsrecht verankerter Vorranggrundsatz der kleineren, bürgernäheren Einheit. Er wirkt als originärer Vorranggrundsatz kompetenzbegründend wie auch kompetenzabgrenzend. Im Unionsrecht hat er eine ausdrückliche Normierung in Art. 5 Abs. 3 EUV erfahren, im nationalen Verfassungsrecht wurde er bisweilen nicht normiert. Der vorliegende Aufsatz greift die unterschiedlichen Ausgestaltungen des Subsidiaritätsgrundsatzes auf unionsrechtlicher und nationaler Ebene auf und zeigt die Vorteile einer Normierung des Subsidiaritätsgrundsatzes und einer entsprechenden Subsidiaritätsrüge auf nationaler Ebene auf.
Horst Marburger, Geislingen, Prinzip der Selbstverwaltung bei den gesetzlichen Krankenkassen
Die Träger der gesetzlichen Krankenkassen sind als Sozialversicherungsträger (Versicherungsträger) rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 29 Abs. 1 Sozialgesetzbuch – Viertes Buch – SGB IV). Sie erfüllen im Rahmen des Gesetzes und des sonstigen für sie maßgebenden Rechts ihre Aufgaben in eigener Verantwortung. In diesem Beitrag wird u.a. auf die Organe der Krankenkassen, die Zusammensetzung und Zahl der Organmitglieder, die Aufgaben des Verwaltungsrates und die Wahl der Organmitglieder eingegangen.
Dr. jur. Heidrun Budde, Rostock, Rekrutierung für die Staatssicherheit der DDR
Das Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS) hatte bis 1989 ca. 91.000 hauptamtliche Mitarbeiter. Das wirft die Frage auf, wie die Rekrutierung für diesen Sicherheitsapparat erfolgte, welche Probleme es dabei gab, welche kaderpolitischen Anforderungen zu erfüllen waren und ob genügend freiwillige Einstellungskandidaten zur Verfügung standen. Öffentliche Ausschreibungen, wie heute üblich, gab es in der DDR nicht und das Verfahren der Personalgewinnung unterlag strengster Geheimhaltung. Die nunmehr zugänglichen Akten offenbaren, dass die Kadergewinnung schwierig war und erhalten gebliebene Dokumente lassen den Schluss zu, dass es Zwangsrekrutierungen in Erziehungseinrichtungen gab.
Methodik der Fallbearbeitung
Ernst-Dieter Bösche, Erftstadt, Ausführung von Ratsbeschlüssen nur im grünen Bereich
Der Bürgermeister der nordrhein-westfälischen Stadt St. hatte form- und fristgerecht zu einer Sitzung des Rates eingeladen. Die Tagesordnung sowie Zeit und Ort der Sitzung wurden am Sitzungstag in der „Rundschau“ (für öffentliche Bekanntmachungen in der Hauptsatzung der Stadt St. bestimmte Tageszeitung) öffentlich bekannt gemacht. In diesem Fall ist sowohl in Form einer Lösungsskizze als auch in Form eines Gutachtens die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse des Rates zu prüfen.
Laura Buhr, Trier, Der praktische Fall: Von Magenband bis Schönheitsoperation – Facetten des Krankheitsbegriffes
Dieser Fall befasst sich u.a. mit einem Anspruch auf stationäre Krankenhausbehandlung gem. §§ 27 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 5, 39 Abs. 1 Satz 1 SGB V und den Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gegen den Arbeitgeber gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG sowie auf Zahlung von Krankengeld gem. §§ 44 ff. SGB V gegen die Krankenkasse.