Ausgabe 7/2018, Juli

Abhandlungen

Felix Koehl, München, Die Einhaltung der Klagefrist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

In den Prüfungsschemata für Ausbildungs- und Prüfungsarbeiten im öffentlichen Recht mit verwaltungsprozessualem Bezug spielt das Thema „Einhaltung der Klagefrist“, das zu den Sachurteilsvoraussetzungen zählt, eine zentrale Rolle. Auch in der Praxis kommt es hierbei immer wieder zu zahlreichen Problemen, sodass der Lernende im öffentlichen Recht die insoweit auftauchenden Standardfragen unbedingt beherrschen muss, die im vorliegenden Beitrag auch anhand von Kurzfällen mit Lösungen näher dargestellt werden. Nachdem im Fall der Untätigkeitsklage ausnahmsweise keine Klagefrist im eigentlichen Sinn einzuhalten ist, wird diese Fallgestaltung ebenfalls kurz beleuchtet.

Dr. Frank Hinrichs, Hamburg, Rechtsetzung und Rechtsimplementation

Zu den wesentlichen Aufgabenschwerpunkten der Exekutive, vornehmlich der Ministerialverwaltung, gehört die Rechtsgestaltung. Dazu zählen die Erarbeitung von Gesetzentwürfen als Vorlage für die Regierung, der Entwurf und ggf. der Erlass von Rechtsverordnungen sowie das Erstellen von Formulierungshilfen für die Legislative während der parlamentarischen Phase des Gesetzgebungsverfahrens. Die Ministerialverwaltung soll darauf achten, dass im Rahmen der Gesetzesvorbereitung und der Begleitung des Gesetzgebungsprozesses die rechtstechnische, gesetzgebungsfachliche Qualität der Gesetzgebung gewahrt wird. Das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene ist im Wesentlichen in den Art. 76 bis 78 und Art. 82 GG verfassungsrechtlich geregelt. Für die praktische Arbeit eines Referenten in der Ministerialverwaltung ergeben sich Handlungsvorgaben allerdings vorwiegend aus den Geschäftsordnungsbestimmungen. Gesetzentwürfe müssen zunächst formuliert sowie intern (innerhalb des Ministeriums) und extern (mit anderen Ressorts) abgestimmt werden. Hinzu kommt ggf. eine frühzeitige Beteiligung der Länder und kommunalen Spitzenverbände sowie sonstiger Verbände und Fachkreise. Im Folgenden werden u. a. das Entstehen einer Regierungsvorlage in einem Bundesministerium, die Rolle des Nationalen Normenkontrollrates, der Umgang mit einem beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung in einem Landesministerium sowie die Rechtsetzung auf Landesebene skizziert. Ein Blick auf die Rechtsimplementation rundet die Darstellung ab.

Prof. Dr. Wojciech Piątek, Poznań, Position und Aufgaben der Verwaltungsrichter in Deutschland und in Polen

In welcher Art und Weise und warum sollen Besonderheiten der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Position und die Aufgaben der Richter, die in dieser Gerichtsbarkeit tätig sind, beeinflussen? Welche Fähigkeiten, die nicht obligatorisch auch Richtern anderer Gerichtsbarkeiten gefordert werden, soll der Verwaltungsrichter aufweisen? In welcher Art beeinflusst der Modus der Richterwahl Arbeitspraxis und Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sowie die Unabhängigkeit des Verwaltungsrichters? Antworten auf diese Fragen zu finden wäre unmöglich ohne eine ausführliche Analyse der Stellung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Bedeutung und des Wesens des Gewaltenteilungsprinzips, der Garantie richterlicher Unabhängigkeit und der Modalitäten der Richterwahl. In diesem Beitrag soll allen Aspekten dieser Thematik nachgegangen werden. Die Analyse wird mit Blick auf zwei unterschiedliche Rechtsordnungen, der deutschen und der polnischen, unternommen. Vereinzelt werden auch Beispiele aus anderen Rechtsordnungen herangezogen.

Junge Wissenschaft

Tirza Alber/Maximilian Ehebauer, Kehl, Wetterradar, Flugsicherung und geologische Forschungsinstitute in der Windenergieplanung und -genehmigung

Diese Arbeit untersucht den Konflikt, der durch den Ausbau der erneuerbaren Energien, zwischen den Windenergieanlagenbetreibern und den Interessen der Träger öffentlicher Belange, entsteht. Zu den Trägern öffentlicher Belange zählen insbesondere der Deutsche Wetterdienst (DWD), die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Dabei stellt sie zunächst dar, warum beide Nutzungen in Flächenkonkurrenz stehen und warum Windenergieanlagen die Funk- und Messanlagen der Träger öffentlicher Belange negativ beeinflussen können. Sie untersucht, ob und ggf. wie dieser Konflikt technisch und rechtlich auf Flächennutzungsplanungsebene und im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Windenergieanlagen vermindert werden kann.

Methodik der Fallbearbeitung

Bernd Reinemann, Simmern (Rhein-Hunsrück-Kreis), Der praktische Fall: Horst Weinerlich (W) im Gestrüpp der Vorschriften

Der Ausgangsfall befasst sich mit Ansprüchen aus dem Straßenverkehrsrecht insbesondere mit der Entziehung einer Fahrerlaubnis. In einem Fortsetzungsfall ist die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen polizeiliche Maßnahmen während einer Demonstration sowie die Betroffenheit des sachlichen Schutzbereichs des Art. 8 GG zu prüfen.

Vollständiges Inhaltsverzeichnis

Diese Ausgabe bei beck-online.de lesen

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.