Ausgabe 7/2021, Juli
Abhandlungen
Prof. Dr. Christian Treffer, Essen, Öffentliches AGB-Recht
Dieser Beitrag behandelt die Frage, ob die zivilrechtlichen AGB-Regelungen auf öffentlich-rechtliche Schuldverhältnisse Anwendung finden (z. B. im Rahmen der Nutzung öffentlicher Einrichtungen).
Prof. Dr. Philipp Austermann, Brühl, Das Hambacher Fest – ein wichtiges Ereignis der deutschen Demokratiegeschichte
Der Beitrag befasst sich mit dem Hambacher Fest, insbesondere mit dem Ablauf, den Ergebnissen und Folgen dieses Festes.
Aus dem ABC der Europäischen Union
Manfred Glombik, Hildesheim, Schutz von Saisonarbeitskräften
Bestimmte Branchen der Wirtschaft, insbesondere der Agrar- und Lebensmittelsektor und der Tourismus, sind in bestimmten Zeiten des Jahres auf die Unterstützung von ausländischen Saisonarbeitnehmern angewiesen. Vor dem Hintergrund der Corona-Infektionswelle hat die Europäische Kommission den Schutz von Saisonarbeitskräften in der Europäischen Union verbessert. In einer Leitlinie wird auf die Rechte von diesen Arbeitskräften ungeachtet ihres Status hingewiesen – gleich, ob es sich um Bürgerinnen und der Bürger der EU oder Drittstaatsangehörige handelt, die regelmäßig auf eigene Initiative im Ausland arbeiten oder auch über Zeitarbeitsfirmen oder Arbeitsvermittlungsagenturen entsandt werden.
Methodik der Fallbearbeitung
Dr. Maximilian Wormit, Freiberg, Ein Hund namens Mozart
Im Mittelpunkt der vorliegenden Klausur steht die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer nach dem Landeshundegesetz NRW ausgesprochenen Untersagung zur Haltung eines gefährlichen Hundes. Ihre erfolgreiche Bewältigung setzt neben soliden Rechtskenntnissen im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht vor allem die genaue Erfassung aller relevanten Sachverhaltsangaben und eine präzise Subsumtion voraus.
Gerhard Lange, Düsseldorf, „Keine Hotelschiffe im Yachthafen!“
Dieser Fall aus dem Recht der Gefahrenabwehr NRW ist einer Entscheidung des VG Düsseldorf, Urt. v. 29.9.2009 – 18 K 997/09, nachgebildet.
Prof. Dr. Mike Wienbracke, Recklinghausen, Kommentiertes Prüfungsschema zu den Europäischen Grundfreiheiten
Ungeachtet ihrer nicht nur in Bezug auf das jeweilige Schutzgut unterschiedlichen Formulierung weisen die Europäischen Grundfreiheiten eine gemeinsame dogmatische Grundstruktur auf. Diese Konvergenz rechtfertigt es, die Frage nach einer Verletzung jeder einzelnen der insgesamt fünf Marktfreiheiten der Art. 28 ff. AEUV strukturell parallel zu prüfen. Hierzu werden anhand eines Aufbauschemas die einzelnen Elemente näher erläutert.