Ausgabe 6/2021, Juni

Abhandlungen

Dr. Alfred Scheidler, Tirschenreuth, Baulandmobilisierung im Innenbereich – Die anstehende Änderung des § 34 Abs. 3a BauGB

In einem kurzen Überblick wird zunächst der wesentliche Inhalt des Gesetzentwurfes zur Baulandmobilisierung aufgezeigt, um sodann speziell die Änderung des § 34 Abs. 3a BauGB näher zu beleuchten.

Detlef Stollenwerk, Bendorf/Rhein, Der Umgang mit renitenten Obdachlosen und wohnungslosen Ausländern

Im Obdachlosenrecht haben sich in den letzten Jahren zwei Fallgruppen ergeben, die die zuständigen Behörden vermehrt vor Probleme stellen. Zum einen ist es der Umgang mit aufsässigen Obdachlosen, die unter Umständen nicht nur für sich, sondern auch für andere Bewohner einer Obdachlosenunterkunft eine Gefahr darstellen können und zum anderen welche Rechtsposition EU-Bürger und sonstige Ausländer haben, die im Rahmen der Freizügigkeit in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, keine sozialrechtlichen Ansprüche haben und plötzlich obdachlos werden. Die entsprechenden Themenbereiche werden in diesem Beitrag anhand der Literatur und der Rechtsprechung erläutert.

Michael Klinkenberg, Bonn, Die Versorgung und Unterstützung der Streitkräfte – Pfeiler der Zivilen Verteidigung

Der Beitrag befasst sich u. a. mit Themen wie die Pfeiler der Zivilen Verteidigung nach der Konzeption Zivile Verteidigung, die Beschreibung des verfassungsgemäßen Auftrags der Streitkräfte und die Unterstützung der Streitkräfte nach den Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung.

Methodik der Fallbearbeitung

Prof. Dr. Matthias Knauff/Marie-Luise Schulz, Jena, Öffentliches Recht: Gleiche Wahl? – „Teil 2: Parité-Probleme“ –

Der Sachverhalt wurde als zweiter Teil im WS 2019/20 als Anfängerhausarbeit gestellt. Teil 1 ist in VR 2021, 164–168 veröffentlicht. Bei Teil 2 kam es wesentlich auf eine detailgenaue Zulässigkeitsprüfung bei klarer Unterscheidung von Partei und Fraktion an; in der Begründetheit war eigenständig eine tragfähige Argumentation zu entwickeln.

Bernd Reinemann, Simmern, Armer Alex und seine Familie

Anhand drei Fällen stehen ein Amtshaftungsanspruch, eine Verfassungsbeschwerde sowie ein vertraglicher Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch zur Prüfung.

Ernst-Dieter Bösche, Erftstadt, Stellvertreter ist nicht gleich Stellvertreter – Man muss es schon genau nehmen

In diesem Fall soll der/die Sachbearbeiter/-in im Rechtsamt der nordrhein-westfälischen Stadt St. u. a. die Rechtslage hinsichtlich einer ggf. in Betracht kommende Beanstandung der Beschlüsse der ersten Sitzung nach § 54 Abs. 2 GO und der Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters prüfen.

Vollständiges Inhaltsverzeichnis

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