Ausgabe 2/2016, Februar
Abhandlungen
Thomas Rottenwallner, Landshut, Bedarf die öffentliche Verwaltung einer allgemeinen Handlungstheorie? - Teil 2
In diesem zweiteiligen Beitrag - Teil 1 (Kap. A.-H.) erschien in Heft 1 (VR 2016, 1 ff.) - geht der Verfasser der Frage nach, ob die Verwaltung einer allgemeinen Handlungstheorie bedarf und was diese zu bieten hat. Nach Ausführungen zu formellem und informellem Verwaltungshandeln, Handlungsfehlern und -schwächen, Kontrolle und theoretischer Erklärung des Verwaltungshandelns, Handlungsfeldern in der öffentlichen Verwaltung und zweckbasiertem Verwaltungshandeln geht der Verfasser auch auf konzeptionelles sowie kollaboratives Verwaltungshandeln ein. Es folgen Darstellungen zur Analyse des Verwaltungshandelns. Ein Fazit schließt den Beitrag ab.
Prof. Dr. Walter Frenz, Maître en Droit Public, Aachen, Datenschutz in der Europäischen Union
Mit seinem Beitrag nimmt der Verfasser eine Systematisierung verschiedener EuGH-Entscheidungen zum Datenschutz auf Unionsebene vor. Hierbei arbeitet der Verfasser zunächst die doppelte Zielrichtung des europarechtlichen Datenschutzes heraus. Es folgen auf Grundlage des EuGH-Urteils vom 9.11.2010 - Rs. C-92 u. 93/09 Darstellungen zum Schutz personenbezogener Daten gemäß Art. 8 Abs. 1 EGRC sowie zur Rechtfertigung von Beeinträchtigungen nach Art. 8 Abs. 2 EGRC. Darüber hinaus finden die Themen Terrorismusbekämpfung und Vorratsdatenspeicherung sowie die Besonderheiten bei der Datenschutzüberwachung Privater Berücksichtigung. Anschließend greift der Verfasser überdies das sog. Facebook-Urteil (EuGH, Urteil vom 6.10.2015 - Rs. C-362/14) auf.
Dr. Alfred Scheidler, Tirschenreuth, Promillegrenzwerte für Fahrradfahrer
Dieser Beitrag befasst sich mit dem Sonderproblem des Fahrradfahrens unter Alkoholeinfluss. Insbesondere stellt der Verfasser die Straftatbestände im Zusammenhang mit Alkoholfahrten - §§ 315c, 316 StGB - sowie der Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 24a StVG dar, zudem wird zentral die absolute und relative Fahruntüchtigkeit bei Fahrradfahrern behandelt. Berücksichtigung findet auch die Entstehung der Fahruntüchtigkeitsgrenzwerte.
Hendrik Burghaus, MBA, Attendorn, Der Zweckverband als attraktiver Arbeitgeber?!
In seinem Beitrag beschäftigt sich der Verfasser mit der Frage, ob ein interkommunaler Betrieb für potentielle Arbeitnehmer ein attraktiver Arbeitgeber sein kann und ob ein solcher Betrieb in Zeiten schrumpfender Arbeitsmärkte ausreichend qualifiziertes Personal finden kann. Die Ausführungen konzentrieren sich dabei vornehmlich auf die Kooperationsform des Zweckverbandes und nicht auf privatrechtliche Organisationsformen.
Methodik der Fallbearbeitung
Ralf Ramin, Bremen, Bonnie und Clyde - Ein Fall aus dem Polizei- und Ordnungsrecht
Zu prüfen ist in diesem Fall die Rechtschutzmöglichkeit gegen die Sicherstellung von Hunden nach dem Bremischen Hundehaltergesetz.