Ausgabe 3/2016, März

Abhandlungen

Horst Marburger, Geislingen, Ausmaß und Wirkung des Satzungsrechts der gesetzlichen Krankenkassen

Der Verfasser stellt in seinem Beitrag einleitend zunächst die Grundsätze zum Satzungsrecht nach § 34 SGB IV dar. Es folgen Ausführungen zu möglichen Satzungsbestimmungen wie die Vermittlung privater Versicherungsverträge (§ 194 Abs. 1a SGB V), die Kostenerstattung (§ 13 SGB V), Prävention und Selbsthilfe, medizinische Vorsorgeleistungen (§ 23 SGB V), häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe (§ 37 SGB V), zusätzliche Leistungen (§ 11 Abs. 6 SGB V), ärztliche Zweitmeinung (§ 27b SGB V) sowie Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten ( § 65a Abs. 1 SGBV). Berücksichtigung findet abschließend auch das Genehmigungsverfahren der Satzung.

Dirk Dahm, Bochum, Ersatz von Sachschäden in der gesetzlichen Unfallversicherung

Der Grundsatz, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur Körper- und keine Sachschäden entschädigt, findet Ausnahmen: die Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels, § 8 Abs. 3 SGB VII, und der Ersatz von Sachschäden bei Hilfeleistungen, § 13 SGB VII. Erläuternde Ausführungen hierzu unter Berücksichtigung einschlägiger Rechtsprechung bilden den Kerninhalt dieses Beitrags.

Hartwig Elzermann, Rothenburg/O.L., Das Schutzwaffen- und Vermummungsgebot nach § 17 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge im Freistaat Sachsen (SächsVersG)

Im vorliegenden Beitrag beschäftigt sich der Verfasser ausführlich mit § 17 Abs.1 (Schutzwaffenverbot) und Abs. 2 (Vermummungsverbot) SächsVersG. Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechungsentwicklungen werden jeweils ausführlich die Tatbestände erläutert. Zudem geht der Verfasser auf Fragen zu Kontrollstellen und Kontrollbereiche sowie Maßnahmen zur Durchsetzung der Verbote ein. Erwähnung finden auch die Ausnahmen vom Schutzwaffen- und Vermummungsverbot sowie die Vermummung zum Schutz vor dem politischen Gegner.

Aus dem ABC der Europäischen Union

Manfred Glombik, Hildesheim, Sicherheit und Verteidigung

Mangels eigener Streitkräfte der EU ist diese für Operationen und Missionen auf militärisches und ziviles Personal der Mitgliedstaaten angewiesen. Hierfür wurde die Europäische Verteidigungsagentur gegründet. Nach einer kurzen Einführung beschäftigt sich der Verfasser zunächst mit der gemeinsamen Sicherheitspolitik, wobei er auch einen Überblick über Aufgaben und Struktur der GASP/GASV verschafft. Ein weiteres zentrales Kapitel ist der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA)/European Defence Agency (EDA) gewidmet. Ein Ausblick rundet den Beitrag ab.

Methodik der Fallbearbeitung

Dr. Eckart Wehser, Güstrow, Herabstürzende Schlammlawinen - Klausur im Polizei-und Ordnungsrecht

Der vorliegende Fall wurde im Frühjahr 2015 in leicht abgewandelter Form als dreistündige Übungsklausur für Fortgeschrittene im Fachbereich Allgemeine Verwaltung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Güstrow gestellt. Prüfungsgegenstand ist die Begründetheit eines Widerspruchs gegen einen Kostenbescheid.

Felix Koehl, München, Aktuelles Sicherheitsrecht in Kurzfällen

In drei Fällen stellt der Verfasser die Rechtmäßigkeit sicherheitsrechtlicher Primärmaßnahmen, einer sicherheitsrechtlichen Sekundärmaßnahme sowie einer unmittelbaren Ausführung zur Prüfung.

Vollständiges Inhaltsverzeichnis

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