Ausgabe 2/2021, Februar

Abhandlungen

Prof. Dr. Peter Zaumseil/Afra Stöhr, LL.B., Berlin, Digitale Besteuerung – Anmerkungen zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Die Digitalisierung schreitet in sämtlichen Lebensbereichen rasant voran und hat auch das Steuerrecht längst erreicht. Zum einen müssen digitale Unternehmen wie Amazon, Uber und Co. besteuert werden und zum anderen wird sowohl die Arbeit von Steuerberatern als auch die der Finanzverwaltung zunehmend digitalisiert.

Dr. Jonas Hyckel, Lüneburg, Die novellierten Versorgungsansprüche der Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft

Der Hamburgische Gesetzgeber hat mit dem Fünfundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Abgeordnetengesetzes vom 11. März 2019 (HmbGVBl. S. 73) das System der Versorgungsansprüche der Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft weiter ausdifferenziert, plausibilisiert und seinen im bundesweiten Vergleich gewählten Sonderweg einmal mehr gegen – teilweise auch aus der Rechtswissenschaft zu vernehmende – polemische Deklamationen gestärkt und berechtigten Vorhalten, der politische Akteur habe sich in fraktionsübergreifender Einigkeit die Taschen voll machen wollen, die Grundlage entzogen. Das Versorgungssystem in Hamburg ist durch die in diesem Beitrag referierende sowie verfassungsrechtlich verortende Besonderheiten geprägt, die sich dem Selbstverständnis der Bürgerschaft als Teilzeitparlament verdanken.

Pascal Sommer, Essen, Verfahrensvorschriften bei der Durchführung von Sitzungen kommunaler Ausschüsse nach der Gemeindeordnung (GO) NRW

Da in der Regel der Rat den Beschlussempfehlungen des Ausschusses folgt oder diesem von vornherein Entscheidungskompetenzen übertragen worden sind, ist der Einfluss der Ausschüsse groß. Damit folglich im Besonderen die Beschlüsse der Ausschüsse wirksam gefasst werden können, nimmt die Beachtung der entsprechenden Verfahrensvorschriften eine herausragende Rolle ein.

Methodik der Fallbearbeitung

Ernst-Dieter Bösche, Erftstadt, Und plötzlich sind die Ausschüsse weg – was nun?

Nach Ablauf der Wahlperiode existieren zunächst entsprechend dem Grundsatz der formellen Diskontinuität sämtliche in der abgelaufenen Wahlperiode gebildeten Ausschüsse nicht mehr. Der neu gewählte Rat muss die von ihm gewünschten und die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüsse gem. § 57 Abs. 1 und 2 GO neu bilden. Der Beitrag befasst sich mit der Frage der Zuständigkeit in der „Ausschuss-Interimszeit“.

Andreas Lenk/Viet A. Nguyen, Mayen/Frankfurt am Main, Produktpiraterie im Gewerberecht

In diesem Fall ist ein Widerspruchbescheid anzufertigen. Der Widerspruchsführer wendet sich gegen den Widerruf seiner Reisegewerbekarte.

Valentin Schatz/Tessa Hillermann, Hamburg, Zu viel Schall am Schießstand

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Immissionsschutzrecht und das Verwaltungsprozessrecht. Sie wurde aus einer Hausarbeit zur Vorlesung Umweltrecht im Hauptstudium an der Universität Hamburg entwickelt und entspricht in ihrem Umfang etwa einer durchschnittlich anspruchsvollen dreistündigen Klausur im Schwerpunktbereich Umweltrecht. Der Lösungsvorschlag ist didaktisch aufbereitet und geht über das hinaus, was von den Bearbeitenden erwartet werden kann.

Maximilian Lodd, Bochum, Die Corona-Rechtsverordnung auf dem Prüfstand von Rechtstaatsprinzip und Grundrechten

Dieser Fall wurde als Probeklausur für eine Arbeitsgemeinschaft zum Staatsorganisationsrecht entworfen.

Vollständiges Inhaltsverzeichnis

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