Ausgabe 4/2019, April
Abhandlungen
Prof. Dr. Ernst-Rainer Hönes, Mainz, Der Denkmalschutzartikel der Weimarer Verfassung und seine Nachwirkung im heutigen Recht
Für die Entstehung des Denkmalschutzes einschließlich des städtebaulichen Denkmalschutzes ist Art. 150 WRV als 'Denkmalschutzartikel' bis heute von zentraler Bedeutung, da er im Prinzip in vielen Landesverfassungen nach 1945 übernommen wurde. Nach Einführungen zur Weimarer Reichsverfassung sowie zur Entstehung des Denkmalschutzrechts stellt der Verfasser die landesrechtlichen Vorschriften des Denkmalschutzes der einzelnen Bundesländer vor.
Dr. Alfred Scheidler, Tirschenreuth, Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen durch gemeindliche Satzung nach § 22 BauGB
Der Verfasser beschäftigt sich in diesem Beitrag mit sog. 'Rollladen-Siedlungen', denen mit einer Fremdenverkehrssatzung nach § 22 BauGB bzw. durch entsprechende Vorgaben im Bebauungsplan entgegen gewirkt werden kann. Die Änderung des § 22 BauGB durch die Städtebaurechtsnovelle 2017 nimmt der Verfasser zum Anlass, die Vorschrift insgesamt einer näheren Betrachtung zu unterziehen.
Junge Wissenschaft
Anna-Lena Bachert/Fabian Schmidt, Kehl, Die Windkraft-Flächennutzungsplanung durch die Kommunen und die Konflikte mit den Nachbarkommunen
Die Kommunen müssen nach dem BauGB Windenergieflächennutzungspläne erstellen, um Belästigungsfaktoren für die Anwohner sowie die Umwelt geringstmöglich zu halten. Es gibt kaum konfliktfreie Standorte für die Projekte der Windenergieanlagen, weshalb diese mit benachbarten Gemeinden gemeinsam abzustimmen sind. Hiermit beschäftigen sich die Verfasser im vorliegenden Beitrag.
Methodik der Fallbearbeitung
Dr. Martin Kellner, Freibrug i.Br., Staatlicher Schutz vor Infektionskrankheiten
Im vorliegenden Fall sind die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde zu prüfen, soweit mit ihr gegen ein Unterlassen des Gesetzgebers vorgegangen werden möchte.
Bernd Reinemann, Simmern, Der agile Beamte B im freien Fall - vom Z4-Niveau zu Hartz4
Zu prüfen sind Fragen aus dem Nebentätigkeits- und Disziplinarrecht sowie aus dem Zwangsvollstreckungsrecht.