Ausgabe 5/2019, Mai
Abhandlungen
Rüdiger Meik, Wuppertal, Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit im Schulrecht
Eingangs stellt der Verfasser die weitreichende Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsprinzips dar, das schulrechtlichen Entscheidungen zugrunde liegt, z.B. im Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen (§ 53 Abs. 1 Satz 3 SchulG NRW). Sodann geht er auf den Begriff der Verhältnismäßigkeit ein. Im zweiten Teil verdeutlicht der Verfasser die praktische Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips anhand von vier Fällen.
Norbert Meier, Essen, Möglichkeiten und Grenzen der Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume durch kommunale Dienststellen gemäß § 20 Abs. 1 DSG NRW
Der Verfasser stellt den neuen § 20 DSG NRW vor und geht ausführlich auf die Anforderungen an die Zulässigkeit einer Videoüberwachung ein. Ein Fazit schließt den Beitrag ab.
Dr. Sönke E. Schulz, Kiel, Die Preußischen Kreisordnungen des 19. Jahrhunderts und ihre Bedeutung für die moderne Schleswig-Holsteinische Kommunalverwaltung
Im vorliegenden Beitrag wird zunächst kursorisch die Historie der Kreise in Preußen im Allgemeinen dargestellt, anschließend die wesentlichen Inhalte der unterschiedlichen Kreisordnungen nachgezeichnet und sodann auf die Bedeutung für das heutige Verständnis der Kreise in Schleswig-Holstein eingegangen. Der Aufsatz schließt mit einem Blick auf die Zukunftsfähigkeit des Modells Kreis mit besonderem Fokus auf aktuelle Entwicklungen in Schleswig-Holstein.
Aus dem ABC der Europäischen Union
Manfred Glombik, Hildesheim, Der Europäische Katastrophenschutz
Die EU hat mit dem sog. Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz ein Instrumentarium aufgebaut, um die Mitgliedstaaten bei der gegenseitigen Hilfe sowie der Hilfe für Drittstaaten in Fällen von Natur- und Katastrophen zu unterstützen. Neben den Hauptaufgaben der EU im Katastrophenschutz widmet sich der Verfasser in einzelnen Kapiteln auch den vertraglichen Grundlagen sowie der humanitären Hilfe.
Methodik der Fallbearbeitung
Andreas Lenk, Mayen, Huskys in der Südwestpfalz
Im vorliegenden Fall sind die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem Verwaltungsgericht zu prüfen. Streitgegenständlich sind Vorschriften des Bauordnungsrechts Rheinland-Pfalz.
Bernd Reinemann, Simmern, Auch Männer haben es nicht (immer) leicht...
Zur Prüfung stehen drei Fälle mit den Schwerpunkten Familien- und Aufenthaltsrecht (FamFG, BGB, AufenthG).