Ausgabe 6/2019, Juni

Abhandlungen

Dr. Ilias Sofiotis, LL.M. (Köln), Volos, Digitale Wirtschaft und Grundrechte - Der Fall von Facebook Fanpages

Der Beitrag beleuchtet anhand des Urteils des EuGH vom 5. Juni 2018 - Rs. C-210/16 - die Risiken für die grundrechtlich gewährten Freiheiten der Nutzer Sozialer Medien gegenüber der zunehmenden Bedeutung der Sozialen Netzwerke in der digitalen Wirtschaft.

Manfred Glombik, Hildesheim, Das Sozialstaatsprinzip im Grundgesetz

Anlässlich der Tatsache, dass sich in diesem Jahr die Paulskirchenverfassung (170 Jahre), die Weimarer Reichsverfassung (100 Jahre) sowie das Grundgesetz der BRD (100 Jahre) jähren, widmet sich der Verfasser in seinem Beitrag zunächst dem Begriff einer Verfassung, sodann bilden das Sozialstaatsprinzip und die sozialen Grundwerte die Kernpunkte seiner Ausführungen.

Horst Marburger, Geislingen, Rechtsgrundlagen für das Vermögen der Sozialversicherungsträger

Allgemeine Vorschriften über das Vermögen der Sozialversicherungsträger finden sich in den §§ 80-86 SGB IV sowie in den einzelnen SGBs für die jeweiligen Versicherungsträger, welchen sich der Verfasser in einem eigenen Kapitel (Betriebsmittel) widmet. Da zum Vermögen allgemein auch die Rücklage gerechnet wird, bildet dieses Thema den zweiten Schwerpunkt des Beitrags.

Detlef Stollenwerk, Bendorf/Rhein, Die Fahrtenbuchauflage nach § 31 a StVZO

Einen umfassenden Überblick über die Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO erhält der Leser dieses Beitrags. Neben Zweck der Vorschrift und Voraussetzungen der Anordnung geht der Verfasser auch auf Zuständigkeit, Umfang der Verpflichtung und Ordnungswidrigkeiten sowie auf den Sofortvollzug bei Wiederholungsgefahr ein. Ausführungen zu den Anforderungen an die Begründung schließen den Beitrag ab.

Aus dem ABC des Verwaltungsrechts

Dr. Thorsten Sasse, Hamburg, Anhörung Beteiligter (§ 28 VwVfG)

Dieser Beitrag analysiert die Anhörung Beteiligter gem. § 28 VwVfG. Im ersten Schritt werden kurz Sinn und Zweck der Anhörung dargestellt, darauf aufbauend erfolgt eine Analyse der in der Praxis und für die Ausbildung relevanten Absätze 1 und 2 des § 28 VwVfG, also der rechtlichen Pflicht zur Durchführung der Anhörung (§ 28 Abs. 1 VwVfG), und der Optionen, von der Anhörung abzusehen (§ 28 Abs. 2 VwVfG). Der Beitrag endet schließlich mit einer Darstellung der Heilung/Unbeachtlichkeit von Anhörungsfehlern.

Methodik der Fallbearbeitung

Dr. Sebastian Felz, Bonn, Der abgehängte Bundespräsident

Der vorliegende Fall wurde in abgewandelter Form im September 2018 in der mündlichen Abschlussprüfung des Studiengangs „Verwaltungsmanagement“ an der Hochschule für öffentliche Verwaltung (Brühl) gestellt. Dem Fall liegt die Entscheidung des BVerwG, Urt. v. 31.8.2017 – 2 A 6/15, zugrunde.

Vollständiges Inhaltsverzeichnis

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