Ausgabe 5/2016, Mai
Abhandlungen
Leonie Behme/Prof. Dr. Michael Frey, Mag. rer. publ., Kehl, Rechtliche Aspekte der Konversion militärischer Liegenschaften
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Aspekten der Konversion freiwerdender militärischer Liegenschaften aus Sicht der Kommune. Die Verfasser stellen zunächst den Konversionsbegriff sowie -prozess vor, um anschließend die rechtliche Beurteilung unter den Gesichtspunkten Zuständigkeit, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Bestandsschutz, Denkmalschutz und Umweltbelastungen vorzunehmen.
Dr. Gunter Warg, Mag. rer. publ., Brühl, Recht des Kandidaten auf Abstimmung in eigener Sache?
Der Verfasser wirft in seinem Beitrag die Frage auf, wie weit das Verbot, an einer Abstimmung in eigener Sache teilzunehmen, reicht. Zunächst geht der Verfasser dabei auf den Anwendungsbereich von § 20 VwVfG bzw. entsprechender Regelungen ein und prüft anschließend die Zulässigkeit der Mitabstimmung der Kandidaten bei Ehrenämtern.
Dr. Frank Hinrichs, Hamburg, Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines Leistungsbescheids nach § 45 SGB X
Die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Dauerverwaltungsaktes mit Wirkung für die Vergangenheit ist nur nach Maßgabe des § 45 SGB X zulässig. Dabei kommt dem Vertrauensschutz eine besondere Bedeutung zu. Hierzu stellt der Verfasser Grundsatz (§ 45 Abs. 2 Satz 1 SGB X), Vertrauensschutz (§ 45 Abs. 2 Satz 2 SGB X) sowie die Ausnahme (kein Vertrauensschutz, § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X) dar un nimmt abschließend eine kritische Betrachtung vor.
Aus dem ABC der Europäischen Union
Manfred Glombik, Hildesheim, Gedanken zum Rentenrecht für Flüchtlinge unserer Zeit
Deutschland ist auf dem schwierigen Weg von einem Gastarbeiterland zu einem Zuwanderungsland oder auch zu einem Einwanderungsland zu werden. Die sehr hohen Zuwanderungszahlen der jüngsten Vergangenheit als Folge der Krisen im Nahen Osten ändern dabei einiges auf dem Arbeitsmarkt, so für die versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse und auch bei der rentenrechtlichen Bewertung der Zeiten außerhalb des Geltungsbereiches der deutschen Gesetze und der Europäischen Union. Die soziale Sicherung von Flüchtlingen in Deutschland wird spätestens mit dem zweiten Blick, der erste gilt der gesetzlichen Krankenversicherung, auf die gesetzliche Rentenversicherung geworfen, ist sie doch eine Arbeitnehmerversicherung.
Methodik der Fallbearbeitung
Daniel Enzensperger, Mag. jur., Kressbronn a.B., Reihe: Klausurenkurs in den Grundrechten - Fall 1: Wiedereinführung der Todesstrafe
Die Reihe Klausurenkurs in den Grundrechten stellt in insgesamt 8 Fällen verschiedene Fallkonstellationen aus dem Verfassungs- und Verfassungsprozessrecht zur Prüfung. Jeder Fall enthält neben Sachverhalt und Lösungsvorschlag auch Kontrollfragen sowie Vertiefungs-/Literaturhinweise zum jeweiligen Fall. Der Schwerpunkt des vorliegenden Falls liegt auf der Prüfung von Art. 2 Abs. 2 Var. 1 GG (Recht auf Leben) und Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde) sowie auf § 32 BVerfGG.
Alexander Seidl/Tobias Starnecker, Passau, Wie gewonnen, so zerronenn - aus verwaltungsrechtlicher Perspektive
Dieser Fall ist angelehnt an eine Zwischenprüfungsklausur im Allgemeinen Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht von Herrn Prof. Dr. Dirk Heckmann an der Universität Passau aus dem Wintersemester 2014/2015 und basiert auf einem Urteil des BayVGH vom 23.1.2014, Az.: 7 B 13.860.