Ausgabe 6/2016, Juni

Abhandlungen

Prof. Dr. iur. Mike Wienbracke, L.L. M., Recklinghausen, Das Grundrecht der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)

Nicht zuletzt vor dem aktuellen Hintergrund der Flüchtlingskrise und der Anschläge von Paris und Brüssel sieht es der Verfasser angezeigt, sich Grundlegendes zu dieser Verfassungsbestimmung nochmals in Erinnerung zu rufen. Dies insbesondere deshalb, weil in Bezug auf die Menschenwürde mittlerweile nahezu nichts mehr meinungsstreitresistent zu sein scheint. Der Verfasser zeigt auf, dass bei unaufgeregter Herangehensweise an den in verschiedener Hinsicht aufgeladenen Art. 1 Abs. 1 GG freilich auch dieser nicht nur einer rationalen Handhabung zugänglich ist, sondern eine solche zudem noch alltagstaugliche Resultate produziert.

Felix Koehl, München, Die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

Fragen im Zusammenhang mit der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs gehören zum Pflichtstoff in allen juristischen und verwaltungsrechtlichen Prüfungen. Der nachfolgende Beitrag stellt hierzu die vertretenen Theorien dar, beleuchtet die Problemschwerpunkte und verdeutlicht beides anhand zahlreicher Beispiele.

Dr. Martin Zilkens/Dominik Schnieder/Alexander Dahlmanns, Düsseldorf, Datenschutz im Sozialpsychiatrischen Dienst der unteren Gesundheitsbehörde

Der vorliegende Beitrag will datenschutzrechtliche Fragen, die der Sozialpsychologische Dienst (SpDi) mit Patientendaten aufwirft, erörtern. Dabei werden auch Grundsätze für eine datenschutzkonforme Aktenführung in diesem Tätigkeitsfeld skizziert.

Methodik der Fallbearbeitung

Dr. Elmar Krüger, Bonn, Der überwachte Künstler

Schwerpunkt dieser Übungsklausur ist die Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG sowie die materiell-rechtliche Prüfung der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG), Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG), des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) und der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG).

Daniel Enzensperger, Mag. jur., Kressbronn a.B., Reihe: Klausurenkurs in den Grundrechten - Fall 2: Die Liquor-Entnahme

Die Reihe Klausurenkurs in den Grundrechten stellt in insgesamt 8 Fällen verschiedene Fallkonstellationen aus dem Verfassungs- und Verfassungsprozessrecht zur Prüfung. Jeder Fall enthält neben Sachverhalt und Lösungsvorschlag auch Kontrollfragen sowie Vertiefungs-/Literaturhinweise zum jeweiligen Fall. Der Schwerpunkt des vorliegenden Falls liegt auf der Prüfung von Art. 2 Abs. 2 Var. 2 GG (Recht auf körperliche Unversehrtheit) und Art. 103 Abs. 1 GG (Recht auf rechtliches Gehör).

Vollständiges Inhaltsverzeichnis

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