Ausgabe 7/2022, Juli
Abhandlungen
Prof. Dr. Thomas Elbel, Berlin, Eilrechtsschutz gegen Rechtsverordnungen der Exekutive am Beispiel der Corona-Pandemie
Die Exekutive hat auf die COVID-19-Krise unter anderem mit Beschränkungen wirtschaftlicher Tätigkeiten reagiert. In aller Regel richteten sich diese an größere Adressatenkreise bzw. die Allgemeinheit und ergingen in Form von untergesetzlichen Rechtsnormen. Viele der hiergegen angestrengten Rechtsstreitigkeiten waren Eilrechtsverfahren, was zum einen den potenziell existenzbedrohenden Inhalten der Maßnahmen und zum anderen deren regelmäßiger Befristung geschuldet war. Dies hat zu einer Schärfung der Abgrenzung der verschiedenen denkbaren Rechtsbehelfe geführt, die auch für andere Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts bedeutsam ist und daher in diesem Beitrag im Überblick dargestellt werden soll.
Dr. jur. Thomas Günther, Köln, Die Reform des IHK-Rechts durch das 2. IHKGÄndG
Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG), welches in den ersten Jahrzehnten nach seiner Verabschiedung 1956 kaum geändert wurde, hat als Reaktion auf höchstrichterliche Urteile und infolge der Schnelllebigkeit im Wirtschaftsverwaltungsrecht in den letzten Jahren eine stete Aktualisierung erfahren. Durch das „Zweite Gesetz zur Änderung des IHKG“ erfolgt aus mehreren Gründen nun eine umfassende Reform des IHKRechts.
Janine Delcuvé/Pauline Naujoks, Jena, Die Bedeutung des Art. 20a GG nach dem Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Bereits jetzt zieht die durch die hohe Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre aufgrund menschlicher Aktivitäten verursachte Erderwärmung Veränderungen im gesamten Klimasystem nach sich, deren Folgen wiederum in erheblichem Maße die menschliche Gesundheit gefährden. Der weiteren Erderwärmung kann vor allem durch eine Begrenzung der Treibhausgasemissionen entgegengewirkt werden. Den zentralen rechtlichen Rahmen für diesbezügliche Bestrebungen stellen das Pariser Abkommen (PA)4 sowie auf nationaler Ebene das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) dar. In verfassungsrechtlicher Hinsicht könnte sich Art. 20a GG insbesondere vor dem Hintergrund des aufsehenerregenden Klima-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 24. März 2021 als Motor der Klimaschutzdebatte erweisen.
Methodik der Fallbearbeitung
Bernd Reinemann, Simmern, Glück und die richtigen Entscheider gehören dazu
Zur Prüfung stehen vier Sachverhalte u. a. aus den Bereichen Asylrecht und Straßenverkehrsrecht in Verbindung mit verschiedenen verfahrensrechtlichen Aufgabenstellungen.
Gerhard Lange, Düsseldorf, Der eingeknickte Heizöltank
Dieser Übungsfall aus dem Besonderen Ordnungsrecht und Verwaltungsvollstreckungsrecht NRW fußt auf einer Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.11.2008 – 8 A 10933/08, juris.